Slowakisches Unternehmen IC CONSULT GROUP s.r.o. bietet Ihnen professionelle juristische Dienstleistungen für die Registrierung von Unternehmen in der gesamten Slowakei sowie eine Reihe von Zusatzleistungen im Zusammenhang mit der Einführung und Neuregistrierung von Änderungen der Satzung des Unternehmens, der Erlangung von Lizenzen sowie laufenden Rechts- und Buchhaltungsdienstleistungen.

Die häufigste Form der Unternehmensregistrierung in der Slowakei ist eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung – S.R.O. (analog einer inländischen LLC). Minimum genehmigtes Kapital Die Gebühr für eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung beträgt 5.000 Euro. Ab dem 1. Januar 2016 ist bei der Gründung einer Gesellschaft in Form einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung keine Einzahlung von Geldern zur Bildung des genehmigten Mindestkapitals mehr erforderlich. Der Gründer muss lediglich eine Quittung (čestné vyhlásenie) eines slowakischen Notars beglaubigen, aus der hervorgeht, dass er über den Betrag von 5.000 Euro verfügt (ohne zusätzliche Bestätigung der Bank). Maximale Menge Gründer einer slowakischen Firma S.R.O. - 50, wobei das genehmigte Mindestkapital pro Gründer 750 Euro nicht unterschreiten darf.

Ein Bürger oder ein Unternehmen eines beliebigen Landes kann in der Slowakei eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung registrieren. Wenn ein ausländisches Unternehmen Gründer eines slowakischen Unternehmens werden möchte, gibt es nur eine Einschränkung: Der Gründer kann nicht sein ausländisches Unternehmen mit einem Besitzer.

Unmittelbar nach der Registrierung der S.R.O. Der Geschäftsführer (Direktor) kann ein slowakischer Staatsbürger, ein Staatsbürger eines anderen EU-Landes oder ein Staatsbürger eines beliebigen Landes sein, das den offiziellen Status einer geschäftlichen Aufenthaltserlaubnis oder einer dauerhaften Aufenthaltserlaubnis in der Slowakei besitzt. Die maximale Anzahl von Geschäftsführern in einem slowakischen Unternehmen S.R.O. unbegrenzt. Da ein gebietsfremder Gründer erst dann Geschäftsführer seines Unternehmens werden kann, wenn er eine Aufenthaltserlaubnis für ein Unternehmen erhalten hat, wird für den Zeitraum der Registrierung des Unternehmens und der Registrierung der Aufenthaltserlaubnis ein designierter Geschäftsführer benötigt.

Derzeit sind in der Slowakei 180 kostenlose Arten von Aktivitäten zugelassen, für die keine zusätzliche Lizenz erforderlich ist. Kostenlose Aktivitäten können sofort nach der Registrierung der S.R.O. in die Satzung des Unternehmens aufgenommen werden. oder in jeder Phase der Geschäftstätigkeit des Unternehmens die Eintragung der erforderlichen Änderungen im staatlichen Handelsregister. Auf Anfrage stellen wir Ihnen gerne auch eine Liste der kostenlosen Aktivitäten auf Russisch zur Verfügung.

Für einige Aktivitäten in der Slowakei ist eine zusätzliche Genehmigung erforderlich, die durch den Erhalt der entsprechenden Lizenz bestätigt wird. Um eine Lizenz zu erhalten, müssen Sie in der Regel eine entsprechende Ausbildung, Berufserfahrung in Ihrem Fachgebiet sowie eine Reihe weiterer Managementanforderungen nachweisen unternehmerische Tätigkeit in Bezug auf jede spezifische Art von Aktivität.

In der Slowakei sind alle neu registrierten Unternehmen keine Mehrwertsteuerzahler, ohne die es unmöglich ist, ausländische Wirtschaftstätigkeiten im Zusammenhang mit dem Export-Import-Warenverkehr (auch innerhalb der EU) durchzuführen. Voraussetzungen Zur Vergabe einer Umsatzsteuer-Zahlungsnummer gilt: Zum Zeitpunkt der Antragstellung beim Finanzamt muss der Umsatz des Unternehmens im laufenden Jahr mindestens 50.000 Euro betragen. Die Frist für die Registrierung eines Mehrwertsteuerzahlers beträgt 90 Tage. Alternative Lösung: Kauf eines fertigen Unternehmens mit Mehrwertsteuerzahlerstatus.

S.R.O. REGISTRIERUNGSKOSTEN DES UNTERNEHMENS MIT EINEM GRÜNDER SCHLÜSSELFERTIG - 770 EUR

Zusätzliche Gebühren:

  • Bereitstellung einer legalen Adresse mit aktuellen Postdiensten für ein Jahr - 396 Euro;
  • Bereitstellung eines nominierten Direktors für einen Zeitraum von 4 Monaten – 400 Euro;
  • staatliche Pflicht zur Registrierung jedes weiteren Mitbegründers - 382 Euro.


So registrieren Sie ein Unternehmen in der Slowakei

Zur Registrierung von S.R.O. Ein Arbeitstag Aufenthalt des/der Gründer(s) in der Slowakei reicht aus. Die Art des Schengen-Visums spielt dabei keine Rolle. Das einzige Dokument, das zur Gründung eines slowakischen Unternehmens erforderlich ist, ist ein gültiger internationaler Reisepass. Nachdem wir uns auf den Namen des Unternehmens und die Art der Tätigkeit geeinigt haben, bereiten unsere erfahrenen Anwälte innerhalb weniger Stunden alle erforderlichen Gründungsdokumente vor. Innerhalb von 12–14 Tagen nach der Zertifizierung Gründungsurkunden Bei einem slowakischen Notar wird Ihr Unternehmen im staatlichen Handelsregister der Slowakischen Republik eingetragen. Das wichtigste Dokument zur Eintragung Ihres Unternehmens ist ein Auszug aus dem staatlichen Handelsregister. Nach Erhalt eines Auszugs aus dem staatlichen Handelsregister eröffnen wir ein Girokonto bei einer slowakischen Bank, machen ein Siegel, melden das Unternehmen beim Finanzamt an und schließen einen Vertrag über Buchhaltungsdienstleistungen ab. Das schlüsselfertige Verfahren zur Registrierung Ihres Unternehmens in der Slowakei ist abgeschlossen!

AUFMERKSAMKEIT! Es besteht eine sehr reale Möglichkeit der Fernregistrierung eines Unternehmens in der Slowakei. Hierzu ist die Beglaubigung einer entsprechenden Vollmacht auf den Namen eines unserer Anwälte beim Konsulat der Slowakischen Republik erforderlich. Um eine Vollmacht zu erstellen, müssen Sie uns eine gescannte Kopie Ihres aktuellen Reisepasses und Ihre ständige Wohnadresse zusenden sowie den Namen und die Art der Aktivitäten für Ihr Unternehmen vereinbaren. Unsere Anwälte bereiten innerhalb eines Werktages eine Vollmacht vor, die Sie nur noch ausdrucken müssen. Anschließend besuchen Sie das nächstgelegene Konsulat der Slowakischen Republik, um Ihre Unterschrift zu beglaubigen, und senden die beglaubigten Dokumente per DHL-Postkurier an unsere Adresse.

WILLKOMMEN IN DER SLOWAKEI!

Basierend auf der Organisation Privatunternehmen (živnosti ) hat seine eigenen Eigenschaften, die Sie kennen sollten. Im Gegensatz zu einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung selbstständig in der Slowakei(živnostnik)ist zur Zahlung monatlicher Beiträge an die Renten- und Krankenkassen verpflichtet. Im Hinblick auf die Verlängerung einer geschäftlichen Aufenthaltserlaubnis in der Slowakei für neuer Begriff In der Slowakei ist es rentabler, ein Privatunternehmen zu haben als ein Unternehmen. Gemäß dem Ausländergesetz vom 21. Oktober 2011 muss der Geschäftsführer eines Unternehmens in der Slowakei vorlegen, um eine Aufenthaltserlaubnis um einen neuen Zeitraum zu verlängern Reingewinn 60-faches Existenzminimum, und ein Privatunternehmer muss nur 20-faches Existenzminimum vorweisen. Das heißt, Privatunternehmer, die ihre Aufenthaltserlaubnis in der Slowakei um einen neuen Zeitraum verlängern möchten, müssen im Vorjahr dreimal weniger Gewinn erzielt haben. Es muss aber auch berücksichtigt werden, dass der Regisseur Firmen, im Gegensatz zu Privatunternehmern,ist nicht verpflichtet, Sozialversicherungsbeiträge und Krankenversicherungsbeiträge zu zahlen.

Wenn Sie alle notwendigen Zahlungen für die Erneuerung der Aufenthaltserlaubnis für den Direktor eines slowakischen Unternehmens und einen Privatunternehmer berechnen, werden Sie feststellen, dass der Privatunternehmer dadurch immer noch weniger Geld in das Projekt zur Erlangung eines dauerhaften Wohnsitzes investiert Slowakei als Direktor des Unternehmens. Allerdings sollten Sie bedenken, dass bei steigendem Gewinn des Privatunternehmers auch seine Renten- und Krankenversicherungsbeiträge proportional steigen. Je höher der Gewinn eines Privatunternehmens ist, desto stärker steigen seine monatlichen Abzüge. Und ab einem bestimmten Einkommen beginnt ein Privatunternehmer zu zahlen mehr Mittel für die Aufrechterhaltung des Ausnahmezustands verantwortlich als der Direktor des Unternehmens. Es stellt sich heraus, dass es rentabler ist, einen Ausnahmezustand auszurufen, nur um den Mindestumsatz zu erzielen, der für die Erneuerung einer Aufenthaltserlaubnis in der Slowakei erforderlich ist. Ein unbestrittener Vorteil bei der Registrierung eines Privatunternehmens besteht darin, dass Sie kein genehmigtes Kapital investieren müssen und für den Erstantrag einer Aufenthaltserlaubnis in der Slowakei nur eine Bankbescheinigung über 4.000 Euro und nicht über 20.000 Euro benötigen. Der Nachteil der Registrierung eines Privatunternehmens in der Slowakei besteht darin, dass ein Privatunternehmer nicht das Recht hat, eine ausländische Wirtschaftstätigkeit auszuüben.

Ein wesentlicher Unterschied zwischen einem Unternehmen in der Slowakei und privatem Unternehmertum in der Slowakei besteht darin, dass dies nach den Gesetzen der Slowakei möglich ist einen Job in der Slowakei bekommen im Namen Ihres Privatunternehmens. Viele Arbeitgeber in der Slowakei, und sogar recht große (z. B. Fabriken), ziehen es vor, Arbeitnehmer nicht direkt einzustellen, sondern als Privatunternehmer Vereinbarungen über die Erbringung der gleichen Arbeitsmenge zu treffen. Das heißt, ein getarnter Weg Beschäftigung in der Slowakei durch Privatunternehmen schafft zusätzliche Möglichkeit Anstellung.

Eine Aufenthaltserlaubnis in der Slowakei bei der Registrierung eines privaten Unternehmertums berechtigt auch zum Erhalt eines dauerhaften Wohnsitzes in der Slowakei nach 5 Jahren. Es bietet auch die Möglichkeit, Familien zusammenzuführen. Nicht nur das, Einzelunternehmer in der Slowakei können Arbeitnehmer einstellen.

Unsere Leistungen. Privatunternehmen in der Slowakei.

Unsere Leistungen bei der Beantragung einer Aufenthaltserlaubnis auf privatwirtschaftlicher Grundlage gliedern sich in zwei Phasen:

  1. Für die Beantragung einer unternehmerischen Aufenthaltserlaubnis in der Slowakei erstellen wir ein Paket, das vorbereitete Dokumente für die Registrierung eines privaten Unternehmertums in der Slowakei, die Registrierung, die Bereitstellung einer verantwortlichen Person, die Erstellung eines Führungszeugnisses in der Ukraine mit Apostille und gerichtliche Übersetzungen umfasst Bescheinigungen in slowakischer Sprache, Bereitstellung einer Rechtsadresse für das Unternehmen, Unterstützung, Erstellung eines Geschäftsplans, Einlegen einer Beschwerde im Falle einer Ablehnung, Postüberweisungen, Beglaubigungen, Kosten der Karte. Dieser schlüsselfertige Bausatz kostet 1.750 Euro, mit einer Anzahlung von 1.000 Euro bei Vertragsabschluss über unsere Dienstleistungen, der Restbetrag von 750 Euro wird uns vom Auswanderer nach Vorlage ausgezahlt fertiges Kit Dokumente an die Auswanderungspolizei.
  2. nach Erhalt der Entscheidung, Sie auszustellen Aufenthaltserlaubnis in der Slowakei auf der Grundlage privater Unternehmertätigkeit Wir bieten Ihnen die zweite Stufe unserer Dienstleistungen im Wert von 750 Euro an, inklusiveVorlage eines polizeilichen Führungszeugnisses in der Ukraine mit Apostille (wenn Sie ukrainischer Staatsbürger sind), gerichtliche Übersetzung eines polizeilichen Führungszeugnisses, Registrierung privater Unternehmertum, Unterstützung durch medizinische Behörden (Klinik, Versicherung).

Jedes dieser Pakete beinhaltet zweifellos unsere Beratung, ein Treffen bei der Ankunft in der Slowakei, Unterkunft und Hilfe bei alltäglichen Angelegenheiten (natürlich im Rahmen des Zumutbaren).

Wenn Sie sich vor der Anmeldung des Ausnahmezustands in der Slowakei dazu entschließen, eine Aufenthaltserlaubnis für Studenten auf der Grundlage der Einschreibung in Sprachkurse zu erhalten, dann bieten wir Ihnen drei Service-Blogs an:

  1. Erlangung einer Aufenthaltserlaubnis für Studenten in der Slowakei 1300 Euro (einschließlich der Bezahlung von Kursen, Anmeldung, Unterstützung,Erstellung eines polizeilichen Führungszeugnisses in der Ukraine mit Apostille, gerichtliche Übersetzung von Zeugnissen)
  2. Nachmeldung des Ausnahmezustands in der Slowakei 750 Euro
  3. Änderung der Art der Aufenthaltserlaubnis in „Geschäftserlaubnis“ – 500 Euro, einschließlich Adressbestätigung (Meldeadresse des Ausnahmezustands und Registrierung), Unterstützung, Unterstützung durch Behörden, Kosten für eine Karte für eine Aufenthaltserlaubnis und Notardienstleistungen.

Eine juristische Person in der Slowakei ist eine juristische Person mit Rechten und Pflichten, die keine natürliche Person ist. Ein Individuum handelt aus eigenen Namen, erfordert nicht die Gründung und Registrierung einer Gesellschaft oder eines Unternehmens, die für juristische Personen erforderlich ist.

Juristische Personen sind beispielsweise Stiftungen, Bürgervereine, Vereine, Gewerkschaften sowie staatliche Stellen oder religiöse Institutionen. Gemäß dem Handelsgesetzbuch der Slowakischen Republik ist die juristische Person im Bürgerlichen Gesetzbuch jedoch eine Handelsgesellschaft Russische Föderation für solche Institutionen wird die Bezeichnung kommerzielle Organisation verwendet.

Vorteile einer Unternehmensgründung über die Unternehmensgruppe BulgariaInvest:

  • Wir sind das größte Unternehmen in Bratislava für die Registrierung von Unternehmen für russischsprachige Kunden.
  • Wir erstellen Unterlagen für das Handelsregister stets zweisprachig; Kunden wissen, was sie unterschreiben,
  • Wir verheimlichen es nicht, sie sind klar, enthalten alle Kosten und es gibt keine versteckten Gebühren.
  • Im Gegensatz zu Wettbewerbern, die hauptsächlich mit Bürgern der Slowakei oder der EU zusammenarbeiten, kennen wir die spezifischen Anforderungen für Bürger aus Drittstaaten.
  • Wir haben Unternehmen in der Slowakei für Gründer aus Zypern, Hongkong, Panama, Belize, Dominica, BVI, Großbritannien, Österreich, Deutschland, der Tschechischen Republik, Ungarn, Serbien, Kroatien, Litauen, Lettland, Estland, Weißrussland, der Ukraine, Russland und Kasachstan registriert , Kirgisistan, Israel, China und USA,
  • Wir bieten ein komplettes Paket an Dienstleistungen für die Registrierung, Neuregistrierung, Fusion, Übernahme und Liquidation von juristischen Personen in der Slowakei sowie Einzelunternehmern.
  • Wir bieten Dienstleistungen im gesamten Gebiet der Slowakei an, haben Erfahrung in der Zusammenarbeit mit fast allen Handelsregistern in der Slowakei und kennen die Unterschiede in deren Anforderungen an die erforderlichen Dokumente.


In der Slowakei gibt es vier Arten von Unternehmen:

  • Offene Handelsgesellschaft (verejná obchodná spoločnosť),
  • Glaubenspartnerschaft (komanditná spoločnosť),
  • Gesellschaft mit beschränkter Haftung (spoločnosť s ručením obmedzeným)
  • Aktiengesellschaft (akciová spoločnosť)

Der wesentliche Unterschied zwischen Wirtschaftsgesellschaften und anderen Organisationen besteht darin, dass Wirtschaftsgesellschaften zum Zweck der unternehmerischen Tätigkeit gegründet werden. LLC und Aktiengesellschaft kann für einen anderen Zweck geschaffen werden, wenn das Gesetz dies zulässt. Es besteht keine Notwendigkeit, eine juristische Person zum Zweck der unternehmerischen Tätigkeit zu gründen, da die Registrierung einer natürlichen Person als Privatunternehmer oder Privatunternehmer (živnostník, SZČO) möglich ist.

Eine besondere Form einer juristischen Person in der Slowakei ist auch eine Genossenschaft (družstvo), was jedoch nicht der Fall ist Wirtschaftsunternehmen.

Der große komparative Vorteil der Unternehmensgründung in der Slowakei besteht darin, dass es keine Rolle spielt, in welchem ​​Land der Gründer oder Eigentümer des slowakischen Unternehmens ansässig ist. Ein Bürger eines beliebigen Landes oder sogar ein Unternehmen aus einem beliebigen Land, einschließlich Offshore-Gerichtsbarkeiten, kann eine juristische Person in der Slowakei registrieren und ohne Einschränkungen deren Eigentümer werden. Beim Handelsregister, das Unternehmen registriert, müssen Sie lediglich einen Auszug aus dem Handelsregister (Good Standing) der gründenden juristischen Person einreichen.

Ein großer Vorteil slowakischer Unternehmen besteht auch darin, dass nicht nur das Handelsregister, sondern auch das Finanzamt die Registrierung slowakischer Unternehmen mit ausländischen Gründern nicht ablehnt. Aus steuerlicher Sicht spielt es keine Rolle, wer der Eigentümer des Unternehmens ist, da dieser Eigentümer niemals Steuern auf die erhaltenen Dividenden zahlt.

Das Fehlen einer Dividendensteuer in Verbindung mit der EU-Richtlinie Nr. 2011/96/EU des Rates über ein einheitliches Steuersystem für Mutter- und Tochterunternehmen der verschiedenen Mitgliedstaaten (bekannt unter der Kurzbezeichnung „“) ermöglicht die Nutzung ein slowakisches Unternehmen als Holdinggesellschaft für die Gründung von Tochtergesellschaften in anderen EU-Mitgliedstaaten.

Die Registrierung eines Unternehmens oder Privatunternehmens ist einer der Gründe für die Auswanderung von Unternehmen und den Erhalt einer Aufenthaltserlaubnis in der Slowakei. In bestimmten Fällen ist es möglich, auf der Grundlage einer Firma zu erhalten, festen Platz Wohnsitz in der Slowakei.


Gesellschaft mit beschränkter Haftung (spoločnosť s ručením obmedzeným)

LLC, auf Slowakisch SRO abgekürzt, ist die am weitesten verbreitete Geschäftseinheit. Bei der Anmeldung sollten Sie zunächst folgende Fragen klären:

  • Name,
  • Größe des genehmigten Kapitals,
  • Wer wird der Gründer sein und wie hoch wird ihr Anteilsverhältnis sein?
  • wer der CEO sein wird und wie die Direktoren handeln werden,
  • juristische Adresse,
  • Arten von Aktivitäten.

Hinsichtlich des Namens einer LLC gibt es in der Slowakei keine wesentlichen Beschränkungen; Am wichtigsten ist, dass der Name nicht übernommen wird. Sonderkonditionen beziehen sich auf die Verwendung von Wörtern wie „Casino“ oder „Bank“.

Der Mindestbetrag des genehmigten Kapitals beträgt 5.000 Euro, der Mindestanteil eines Gesellschafters muss mindestens 750 Euro betragen. Das genehmigte Kapital muss vor der Eintragung der Gesellschaft ins Handelsregister auf ein Firmenkonto eingezahlt werden. Die maximale Teilnehmerzahl beträgt 50 Personen; bei Bedarf ist es besser, eine juristische Person in Form einer Aktiengesellschaft anzumelden.

Für die Gründer – Teilnehmer einer LLC – gibt es mehrere Einschränkungen. Eine Person mit Steuerschulden kann keine Gesellschaft mit beschränkter Haftung registrieren. Dem Handelsregisterantrag zur Eintragung einer neuen GmbH ist eine Bescheinigung des Finanzamtes beizufügen, aus der hervorgeht, dass der Gesellschafter keine Steuerschulden hat und dass das Finanzamt mit der Aufnahme einer solchen Person in die neue Gesellschaft einverstanden ist. Die Verpflichtung zur Einholung einer solchen Genehmigung gilt nur für Einwohner der Slowakei und nicht für Ausländer, die nicht in der Slowakei ansässig sind.

Eine ähnliche Verpflichtung entsteht im Falle der Übertragung einer Handelsaktie, die mehr als die Hälfte der Stimmrechte bei einer Gesellschafterversammlung gewährt. Dem Antrag beim Handelsregister zur Eintragung einer Änderung, die in der Übertragung eines solchen Mehrheitsanteils besteht, sind Erklärungen des Finanzamts beizufügen, aus denen hervorgeht, dass sowohl der Gesellschafter der Gesellschaft, der den Mehrheitsanteil veräußert, als auch der Erwerber des Mehrheitsanteils steuerfrei sind Schulden, und dass das Finanzamt der Übertragung dieses Anteils zustimmt. Folglich gilt die Schuldenfreiheit sowohl für den bestehenden als auch für den neuen Teilnehmer, jedoch nur bei Übertragung der Mehrheitsanteile. Der Erwerber einer Mehrheitsbeteiligung muss auch dann die Zustimmung des Finanzamtes vorlegen, wenn er bereits eine Minderheitsbeteiligung besitzt. Für einen Teilnehmer oder Aktionär, der eine ausländische Person ist, d. h. eine Einwilligung ist nicht erforderlich. eine natürliche Person mit einer Wohnadresse und eine juristische Person mit einer juristischen Adresse in einem anderen Land. Für die Übertragung einer Minderheitsbeteiligung oder andere Änderungen in der LLC (z. B. einen Wechsel der Geschäftsführung) ist keine Zustimmung erforderlich.

Eine Einzelperson kann der einzige Teilnehmer in maximal drei Unternehmen sein. Ein Komplize, das heißt, er kann weniger als 100 % der Anteile an beliebig vielen Unternehmen besitzen. Hinsichtlich der Teilnehmer-juristischen Personen gibt es nur eine Einschränkung: Der einzige Teilnehmer einer LLC kann kein Unternehmen mit einem einzigen Teilnehmer sein.

Eine wichtige Frage ist, wer CEO der Slovak LLC wird. Laut Gesetz kann ein Staatsbürger der Slowakei oder eines anderen Mitgliedslandes der Europäischen Union oder der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung Direktor werden. Staatsangehörige von Drittstaaten können nur mit Generaldirektoren werden. Es gibt keine Beschränkungen hinsichtlich der Anzahl der Generaldirektoren.

Normalerweise agieren alle Direktoren unabhängig voneinander. Die Gründungsurkunde kann jedoch Einschränkungen enthalten, dass die Direktoren beispielsweise gemeinsam handeln, oder zumindest zwei der drei, oder dass bei Emissionen über einem bestimmten Betrag alle Direktoren unterzeichnen müssen.

Unser Unternehmen erstellt für Sie alle für die Gründung und Registrierung eines Unternehmens erforderlichen Unterlagen. Die Kosten für die Registrierung eines neuen Unternehmens betragen 899 Euro. Der Preis beinhaltet die Zahlung aller staatlichen Gebühren im Zusammenhang mit der Unternehmensregistrierung, die Bereitstellung einer Rechtsadresse für ein Jahr, die Registrierung des Unternehmens im Handelsregister sowie die Beantragung einer TIN beim Finanzamt. Wir können auch eine juristische Adresse für ein bestehendes Unternehmen bereitstellen. Die Kosten für eine Anwaltsadresse betragen 249 Euro pro Jahr.

Unser Unternehmen bietet Ihnen auch die Möglichkeit zum Kauf Vorratsgesellschaft(fertig). Die Registrierung eines neuen Unternehmens dauert etwa drei Wochen; die Neuregistrierung eines fertigen Unternehmens kann in bis zu zehn Tagen durchgeführt werden. Daher ist der Kauf einer fertigen Firma vor allem dann von Vorteil, wenn die Firma schnell benötigt wird. Ein fertiges Unternehmen wird meist bereits in der Qualität gekauft, was beispielsweise dann von Vorteil ist, wenn internationaler Handel. Die Registrierung als Mehrwertsteuerzahler dauert zusätzlich 30-60 Tage. Durch den Kauf eines fertigen Unternehmens sparen Sie also zwei Monate, die für die Gründung eines neuen Unternehmens und die Registrierung als Mehrwertsteuerzahler erforderlich sind.

Als Tätigkeitsarten des Unternehmens können Sie aus einer Gesamtliste von ca. 170 kostenfreien Tätigkeitsarten diejenigen auswählen, die Sie benötigen. Die Arten von Tätigkeiten, für die eine Lizenz erforderlich ist, werden gesondert formalisiert. Solche Aktivitäten sind zum Beispiel: Reisebüro, Reiseveranstalter, Immobilienagentur, Übersetzungstätigkeiten, Sprachkurse, Frachttransport, die meisten Arten finanzielle Aktivitäten, Unternehmen Gastronomie usw. Für die meisten von ihnen ist der Nachweis einer Berufserfahrung in der Fachrichtung und Ausbildung, in der Regel höher oder in der Fachrichtung, erforderlich. Diese beiden Dokumente werden entweder vom Generaldirektor des Unternehmens oder von einem Mitarbeiter bereitgestellt Arbeitsvertrag. Um die Ausbildung zu bestätigen, ist es in den meisten Fällen notwendig, den Prozess der Nostrifizierung eines Diploms zu durchlaufen.

Die Registrierung einer LLC in der Slowakei dauert etwa drei Wochen.

Privatunternehmer (živnostnik)

Ein Privat- oder Einzelunternehmer ist eine Einzelperson mit der Erlaubnis, eine unternehmerische Tätigkeit auszuüben. Diese Geschäftsform ist in der Slowakei und grundsätzlich auch in jedem anderen Land weit verbreitet. Am häufigsten verwendet, beispielsweise im Baugewerbe, in der Schönheitsindustrie oder in jedem anderen kleinen Unternehmen.

Die Einzelunternehmensform hat gegenüber der LLC mehrere Vorteile. Sie können beispielsweise eine einfache Buchhaltung führen, keine Doppelbuchhaltung, es ist keine Einbringung genehmigten Kapitals erforderlich, die Registrierung dauert 7 Tage. Auch im Vergleich zu einem regulären Arbeitsverhältnis bietet ein PE einige Vorteile, insbesondere im Bereich der Beiträge. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass dies in der Slowakei der Fall ist unterschiedliche Regeln für Privatunternehmer mit ständigem Wohnsitz in der Slowakei und für alle anderen mit einer Adresse ständiger Wohnsitz nicht in der Slowakei, da es sich bei letzteren bereits um ausländische Personen handelt. Folglich entfallen für ausländische Staatsbürger nahezu alle Vorteile des Ausnahmezustands, wie etwa eine vereinfachte Buchführung.

Die Registrierung des Ausnahmezustands in der Slowakei dauert fünf Werktage, der Ausnahmezustand für Nichtansässige: drei Wochen. Die Kosten für unsere Dienstleistungen zur Registrierung eines Privatunternehmers betragen 799 Euro.


Vergleich der Vor- und Nachteile eines Privatunternehmens im Vergleich zu einer LLC in der Slowakei:

OOO Einzelpersonen (Nicht-EU-Bürger) OOO Notfall
Öffnung Die Kosten sind etwas höher Die Kosten sind geringer - +
Handhabung Nur Firmeneigentum Alles Eigentum einer Einzelperson + -
Obligatorische Krankenversicherung Sie müssen überhaupt nicht bezahlen Sie müssen mindestens 48 €/Monat zahlen, ab dem zweiten Jahr zusätzlich 120 €/Monat. + -
Geschäftserweiterung Sie können Mitglieder und/oder Direktoren hinzufügen/ändern Notfall = nur 1 Person + -
Alle Geschäftsführer eines Unternehmens können eine Aufenthaltserlaubnis erhalten Eine Aufenthaltserlaubnis kann nur von einer Person erhalten werden + -
Verkauf eines Unternehmens Kann verkauft werden Kann nicht verkauft werden + -
Unternehmertum nach Nichtverlängerung der Aufenthaltserlaubnis Das Unternehmen wird auch dann weitergeführt, wenn die Aufenthaltserlaubnis des Geschäftsführers nicht verlängert wird und dieser im Amt bleibt Nach der Nichtverlängerung Ihrer Aufenthaltserlaubnis können Sie keinem Gewerbe nachgehen + -

Aktiengesellschaft (akciová spoločnosť)

Ebenso wie das Zivilgesetzbuch der Russischen Föderation unterteilt das slowakische Handelsgesetzbuch Aktiengesellschaften in offene (verejné) und geschlossene (súkromné), allerdings werden in der Slowakei keine Abkürzungen wie ZAO und OJSC verwendet; Es gibt eine einzige Abkürzung a.s. - akciová spoločnosť.

Die meisten Regeln und Beschränkungen, die für LLCs gelten, gelten auch für Aktiengesellschaften.

Das genehmigte Mindestkapital beträgt 25.000 Euro und ist in eine bestimmte Anzahl von Aktien – Aktien mit einem festgelegten Nennwert – eingeteilt. Der Marktwert von Aktien kann häufig vom Nennwert abweichen. Aktionäre garantieren die Verpflichtung nur bis zur Höhe des Wertes der von ihnen gehaltenen Aktien und haben keinen Anspruch auf eine Rendite ihrer Investition in die Gesellschaft.

Inhaberaktien werden in der Slowakei nicht mehr verwendet; alle Aktien müssen registriert sein.

Der Einsatz von Aktiengesellschaften erfolgt, außer wenn dies gesetzlich vorgeschrieben ist, am häufigsten in Fällen, in denen die Anzahl der Eigentümer voraussichtlich über 50 liegt oder in Bereichen, in denen Anfangskapital erforderlich ist. Eine Aktiengesellschaft kann von einem Gründer registriert werden, wenn es sich um eine juristische Person handelt, oder von mindestens zwei, wenn es sich um natürliche Personen handelt.

Die Organe der Aktiengesellschaft sind:

  • Hauptversammlung (valne zhromaždenie),
  • Direktion (predstavenstvo),
  • Aufsichtsrat (dozorná rada).

Die Hauptversammlung ist das oberste Organ der Aktiengesellschaft. Das ausführende Organ ist analog das Direktorium Generaldirektor in LLC. Das Aufsichtsorgan ist der Aufsichtsrat, Mindestmenge deren Mitglieder durch 3 vertreten sind; die Direktion kann ein Einzelorgan sein. Aufgrund der Vielzahl der an der Tätigkeit einer Aktiengesellschaft beteiligten Personen kann es zu Meinungsverschiedenheiten zwischen ihnen kommen, da das Ziel der Geschäftsführung als Organ die Gewinnmaximierung ist, während das Interesse der Aktionäre die Maximierung der Dividenden ist.

Die Jahresergebnisse der Aktiengesellschaft müssen geprüft werden.

UraFinance bietet allen Dienstleistungen in der Slowakei an, einem kleinen Land in Mitteleuropa.

Ein Unternehmen in der Slowakei kaufen: allgemeine Informationen

Bis vor Kurzem war die Slowakei Teil eines einzigen Staates. Derzeit leben nicht mehr als 5,5 Millionen Menschen im Land. Gesetze werden von einem Einkammerparlament verabschiedet - Nationalrat. Repräsentative Funktionen werden vom Präsidenten wahrgenommen. Die Exekutive wird durch den Premierminister und die Regierung vertreten.

Die Dokumentation ist auf Slowakisch. Für Zahlungen innerhalb des Landes ist die Verwendung von EURO erforderlich. Das Land ist Mitglied der EU. Die Haupteinnahmequellen sind der Tourismus, die Herstellung von Medikamenten und die Erschließung von Offshore-Zonen. Die Slowakei hält die Inflation niedrig.

Unsere Spezialisten lieben ihre Arbeit!

Registrierung eines Unternehmens in der Slowakei: Grundbestimmungen

Es ist möglich, im Land eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (Typ SRO) zu eröffnen. Am meisten Offshore-Unternehmen werden mit dieser Art von Haftung eröffnet. Seltener sind offene Handelsgesellschaften, Kommanditgesellschaften und Aktiengesellschaften.

Wenn Sie ein Unternehmen in der Slowakei gründen, sollten Sie wissen, dass Tochtergesellschaften die Besteuerungsform und die Eigentumsform nicht unabhängig wählen können.

Für die Firmenregistrierung erforderliche Unterlagen

Sie können ein Offshore-Unternehmen in der Slowakei eröffnen, sofern Sie über die folgenden Dokumente verfügen:

  • die Entscheidung der Eigentümer, ein Unternehmen zu gründen, der Gesellschaftsvertrag und die Satzung;
  • Geschäftsführer und Gründer müssen eine Bescheinigung vorlegen, aus der hervorgeht, dass sie weder in der Slowakei noch im Land der ständigen Registrierung vorbestraft sind;
  • Vertrag über die Anmietung eines Büros im Land. Die Adresse kann virtuell sein;
  • Dokumente, die die Zahlung des genehmigten Kapitals in Höhe von mindestens 5.000 EURO bestätigen. Wenn der Anteil durch Eigentum eingebracht wird, wird eine Bescheinigung über die vollständige Einbringung des Anteils vorgelegt. Der Anteil des Teilnehmers darf nicht weniger als 750 EURO betragen. Eine Aktiengesellschaft muss über ein genehmigtes Kapital von mindestens 25.000 EURO verfügen.

Ein Unternehmen in der Slowakei eröffnen: Was Sie wissen müssen

Im Land gibt es praktisch keine lizenzierten Aktivitäten. Für die Erbringung von Bank-, Kredit-, Finanz-, Versicherungs- und anderen Dienstleistungen ist eine Lizenz erforderlich. Der Gründer eines Unternehmens, der eine der erlaubnispflichtigen Tätigkeiten ausüben möchte, muss bestätigen, dass er über Erfahrung und Ausbildung in diesem Tätigkeitsbereich verfügt. Bei der Wahl der Art der Aktivität kann es zu weiteren Einschränkungen kommen.

Der Staat kontrolliert nicht die Quellen der Gelder, die auf Offshore-Konten eingehen.

Kaufen Sie ein Unternehmen in der Slowakei: Steuern

Der Einkommensteuersatz in der Slowakei ist für alle gleich, unabhängig von der Art der Tätigkeit und der Eigentumsform, und beträgt 22 % der Steuerbemessungsgrundlage.

Dieser Betrag wird von im Land ansässigen Unternehmen gezahlt. Wo der Gewinn gemacht wird, spielt keine Rolle. Ein gebietsfremdes Unternehmen ist nur dann zur Zahlung der Einkommensteuer verpflichtet, wenn die Einkünfte aus im Inland durchgeführten Geschäften stammen.

Besondere Aufmerksamkeit verdient die Zahlung der Mehrwertsteuer in der Slowakei. Wenn Sie planen, ein Unternehmen für eine ausländische Wirtschaftstätigkeit zu kaufen, müssen Sie sich beim Finanzamt als Umsatzsteuerzahler registrieren lassen. Neue Unternehmen erhalten diesen Status bei der Eingabe von Daten in das staatliche Register nicht. Finanzamt Jedem registrierten Umsatzsteuerzahler wird ein bestimmter Betrag als Kaution oder Sicherheit zugewiesen. Das Unternehmen kann diese Mittel zurückerstatten, wenn es im Geschäftsjahr nicht gegen das Gesetz verstößt. Für diejenigen, die sich für den Kauf eines fertigen Unternehmens im Land entscheiden, ist das Verfahren nicht obligatorisch.

Der Standard-Mehrwertsteuersatz beträgt 20 %. Unternehmen, die Dienstleistungen und Waren exportieren, zahlen keine Mehrwertsteuer. Eine Ausnahme bildet der Export von Finanz-, Versicherungs- und Bildungsdienstleistungen.

Sonstige Steuern

Dividenden, die von in der Slowakei registrierten Unternehmen gezahlt werden, unterliegen nicht der Einkommensteuer. Die Nationalität des Begünstigten des Unternehmens spielt keine Rolle. Nicht-EU-Bürger zahlen 35 % der erhaltenen Dividenden und Lizenzgebühren. EU-Bürger zahlen 19 % des Gesamtbetrags der erhaltenen Dividenden oder Lizenzgebühren.

Einführung der Steuerlizenz

Im Jahr 2014 hat das Land ein Steuerlizenzgesetz verabschiedet, das die zu zahlenden Mindestbeträge festlegt:

  • Das Unternehmen ist nicht als Mehrwertsteuerzahler registriert. Über Girokonten fließen nicht mehr als 500.000 EURO pro Jahr. Sie müssen 480 EURO in den Haushalt einzahlen;
  • das Unternehmen ist als Mehrwertsteuerzahler registriert; weniger als 500.000 EURO laufen pro Jahr über Girokonten. Sie müssen 960 EURO pro Jahr bezahlen;
  • Der Jahresumsatz übersteigt 500.000 pro Jahr. Der zu zahlende Mindestbetrag beträgt 2880 EURO pro Jahr.

Für Organisationen, die seit mehr als einem Jahr tätig sind, ist die Zahlung einer Steuerlizenz obligatorisch.

Mit den meisten Ländern der Welt, darunter auch Russland, wurden Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung unterzeichnet.

Gewerbeanmeldung in der Slowakei: zusätzliche Informationen

Gemäß der Gesetzgebung des Landes können Unternehmer eine Aufenthaltserlaubnis beantragen, die ihnen das Recht gibt, sich ohne Visum in den EU-Ländern zu bewegen.

Eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung darf nicht mehr als 50 Gründer haben. Es gibt keine Anforderungen an die Staatsbürgerschaft der Eigentümer. Es gibt keine Beschränkungen hinsichtlich der Anzahl der natürlichen und juristischen Personen unter den Begünstigten. Zum Direktor kann ein slowakischer Staatsbürger, ein EU-Bürger oder eine Person mit einer Aufenthaltserlaubnis im Land ernannt werden. Nominierte Direktoren und Gründer können nicht ernannt werden.

Der Gründer einer Aktiengesellschaft kann eine juristische Person sein. Einzelpersonen es müssen mindestens zwei sein. Die Staatsbürgerschaft spielt keine Rolle. Die Bestellung eines Vorstands und eines Aufsichtsrats ist verpflichtend. Jeder von ihnen muss mindestens 6 Personen haben. Es bestehen keine Anforderungen hinsichtlich der Form der Aktien oder des Stimmrechts.

Aufrechterhaltung Buchhaltung und die Bereitstellung von Jahresabschlüssen sind für jeden verpflichtend. Auditiert werden Unternehmen, die mehrere Kriterien erfüllen:

  • Aktivität ist lizenziert;
  • Jahresumsatz über 2 Millionen EURO;
  • die durchschnittliche jährliche Mitarbeiterzahl übersteigt 30 Personen;
  • Aktien sind im freien Verkauf;
  • Das Vermögen des Unternehmens beträgt mehr als 1 Million EURO.

Informationen zur Gesetzgebung

Eröffnen Sie ein Unternehmen in der Slowakei: UraFinance-Dienstleistungen

UraFinance bietet Dienstleistungen in der Slowakei an. Unsere Spezialisten auf Kundenwunsch:

  • Gründungsdokumente vorbereiten;
  • unter Berücksichtigung der gesetzlichen Anforderungen eine Registrierungsstelle auswählen, einen Direktor oder einen Vorstand einstellen;
  • erhält die erforderlichen Lizenzen, wenn dies gesetzlich vorgeschrieben ist;
  • wird als Mehrwertsteuerzahler registriert usw.

Sie müssen Ihre Zeit nicht mit bürokratischen Verfahren verschwenden. Überlassen Sie die Routinearbeiten den Spezialisten unseres Unternehmens. Wir bereiten alles innerhalb des vereinbarten Zeitrahmens vor notwendigen Unterlagen und liefern es Ihnen auf die bequemste Art und Weise.

Die Registrierung Ihres eigenen Unternehmens in der Slowakei ist ein ausreichender Grund für die Erteilung einer befristeten Aufenthaltserlaubnis. Die slowakische Wirtschaft ist relativ stabil und ihre Lage im Zentrum Europas eröffnet angehenden Unternehmern viele Möglichkeiten.

Wie BusinessTimes bereits sagte, gibt es in der Slowakei nicht so viel Konkurrenz wie in anderen Ländern Westeuropa– das gilt auch für kleine Unternehmen. Mittlerweile zeigt die Wirtschaft dieses Landes eine positive Dynamik, und Bratislava gehört nach Ansicht einiger Experten sogar zu den attraktivsten Hauptstädten der Welt für Investitionen.

Laut dem Doing Business 2012-Ranking der Weltbank (WB) und der International Finance Corporation (IFC) liegt die Slowakei im Hinblick auf die Leichtigkeit der Geschäftsabwicklung auf Platz 48. Zum Beispiel das Anmeldeverfahren eigenes Geschäft in der Slowakei kann in nur 18 Tagen abgeschlossen werden.

Die Migrationsgesetze in der Slowakei ermöglichen es Ausländern, im Land unter den gleichen Bedingungen wie slowakische Staatsbürger Geschäfte zu tätigen. Mit einem Wort, alle Türen stehen offen: Sie benötigen ein kleines Anfangskapital, gute Idee, ein gut durchdachter Geschäftsplan und Erfahrung in der Führung Ihres eigenen Unternehmens – und Sie können ein Unternehmen in der Slowakei gründen.

Um Ihr Unternehmen in der Slowakei zu registrieren, müssen Sie zunächst eine der Organisations- und Rechtsformen der in diesem Land tätigen Unternehmen auswählen:

- eine geschlossene Gesellschaft mit beschränkter Haftung (Spolocnost’ Rucenim Obmezenym), ein Analogon der russischen LLC. Das genehmigte Mindestkapital beträgt 5.000 Euro. Eine Person kann ein Unternehmen besitzen und leiten.

- offene Aktiengesellschaft (Akciova Spolocnost). Aktionäre können sowohl Einzelpersonen als auch sein juristische Personen Die Mindestteilnehmerzahl beträgt zwei Personen. Das genehmigte Mindestkapital beträgt 25.000 Euro und wird vor der Registrierung auf das Konto der Gesellschaft eingezahlt.

— Partnerschaften

— Zweige

offene Handelsgesellschaft(Verejna Obchodna Spolocnost)

– Kommanditgesellschaft (Komanditna Spolocnos)

- Genossenschaft (Druzstvo).

Die ersten beiden Formen sind bei ausländischen Unternehmern in der Slowakei am beliebtesten.

Es muss auf ein sehr wichtiges Merkmal der slowakischen Gesetzgebung hingewiesen werden: Nur ein Ausländer, der bereits über eine Aufenthaltserlaubnis verfügt, kann dort ein Unternehmen registrieren – diese wiederum wird auf der Grundlage der Registrierung eines Unternehmens in der Slowakei erteilt. Dadurch entsteht ein Teufelskreis, dessen Ausweg im folgenden Algorithmus liegt.

Der erste Schritt besteht darin, einen Antrag auf Firmenregistrierung beim slowakischen Wirtschaftsbüro einzureichen. Dies kann per Post erfolgen, allerdings müssen die Dokumente zunächst beim slowakischen Konsulat in Russland beglaubigt werden.

Sobald der Antrag angenommen wurde und Sie eine Bestätigung der Registrierung erhalten, besteht der nächste Schritt darin, diese Bestätigung an das Handelsgericht zu senden, das die Registrierung automatisch mit der Begründung verweigert, dass der Inhaber des Unternehmens keine Aufenthaltserlaubnis besitzt. Diese Ablehnung wiederum wird zusammen mit dem Antrag auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis beim Konsulat eingereicht. Seien Sie jedoch darauf vorbereitet, das folgende Standardpaket an Dokumenten vorzubereiten, um eine Aufenthaltserlaubnis zu erhalten:

– Bestätigung der Verfügbarkeit von Wohnraum in der Slowakei (eigener oder gemieteter Wohnraum)

– Bescheinigung über ausreichende Mittel zum Leben in der Slowakei

— Versicherung in der Slowakei

— Bescheinigung, dass in der Russischen Föderation und der Slowakei keine Vorstrafen vorliegen

- Antragsformular, Fotos des erstellten Musters, Kopien des internationalen Reisepasses.

Der Prozess zur Erlangung einer befristeten Aufenthaltserlaubnis in der Slowakei dauert 2-3 Monate. Wenn Ihr Unternehmen weiterhin besteht, ist dies ein ausreichender Grund für die Verlängerung Ihrer Aufenthaltserlaubnis. Nachdem Sie fünf Jahre lang als vorübergehender Einwohner in der Slowakei gelebt haben, können Sie den Status eines ständigen Wohnsitzes beantragen.