Für die Herstellung kritischer Bauwerke ist es üblich, im Bauwesen GOST-Standards zu verwenden. Metalltreppen und -geländer gehören zu dieser Art von Konstruktion, weshalb bei der Entwicklung und Herstellung dieser Produkte bestimmte Standards gelten.

IN regulatorische Dokumentation In den Zeichnungen müssen die Anforderungen an das bei der Herstellung von Treppen verwendete Material, die zulässigen Abmessungen und die Art und Weise der Platzierung der Produkte im Bauplan angegeben werden.

Um die Bedingungen für die Herstellung und Installation von Metalltreppen und -geländern zu beschreiben, wurden GOSTs entwickelt:

  • GOST R 53254 – 2009. Es sammelt Standards für die Herstellung und Installation von Feuerleitern und Zäunen aus Metall für diese Produkte auf Industrie- und Zivilbaustellen;
  • GOST 23120-78. Entspricht den Standards für die Herstellung von Stahltreppen;
  • GOST 25772 83. Bietet Standards und Designmerkmale für Zäune, die beim Bau von Treppenläufen und für die Organisation von Sicherheitsbarrieren auf Dächern und Balkonen verwendet werden;
  • GOST 26887-86. Mit dem Regulierungsdokument können Sie die Eigenschaften von Metallleitern, Plattformen und stationären vertikalen Produkten bestimmen. Darüber hinaus werden Normen für tragbare Leitern aus Aluminium beschrieben, die für Bauarbeiten verwendet werden.

Standards GOST 23120 78

Gegeben normatives Dokument sorgt für die Anordnung von Plattformen, Zäunen und Metalltreppen. GOST 23120 78 ist obligatorisch, wenn Produkte bei Außentemperaturen bis zu –65 °C installiert werden.

Im Bauwesen gelten beim Einbau dieser Elemente folgende Regeln:

  • Produktelemente müssen Belastungen innerhalb von 200–400 s standhalten;
  • Ecke Treppe zur gegenüberliegenden Wand variiert zwischen 45 und 60 Grad;
  • die Breite der Stufen variiert zwischen 500 und 900 mm bei einer Neigung von 45 Grad;
  • die Breite der Stufen sollte bei einer Neigung von 60 Grad 500 bis 700 mm betragen;
  • die maximale Flughöhe variiert zwischen 4,2 m bei einer Neigung von 45 Grad und bis zu 6,0 m bei einer Neigung von 60 Grad;
  • die Höhe des Zauns variiert zwischen 1000 und 1200 mm;
  • In der Werkstatt hergestellte Strukturelemente werden so verarbeitet, dass Personen, die dieses Produkt verwenden, nicht verletzt werden.
  • Um zu verhindern, dass der Fuß einer Person über die Oberfläche der Stufen rutscht, sollte deren Neigung ein Grad nicht überschreiten.
Neigungswinkel der Treppe.

Standards GOST R 53254–2009

Diese Norm regelt die Herstellung und Platzierung von Metallleitern an Aufstellungsorten zur Organisation von Evakuierungs- und Notabstiegen in Industrie- und Industrieanlagen zivile Gebäude sowie für die Anordnung tragbarer Strukturen.

Bei der Herstellung von Metalltreppen stellt Gosstandart folgende Anforderungen:

  • die Profiltiefe sollte 250 mm nicht überschreiten;
  • die Breite jeder Stufe muss mindestens 900 mm betragen;
  • Zaunhöhe - mindestens 1200 mm;
  • wenn die Höhe des Treppenlaufs 20 m überschreitet, müssen nur Marschprodukte verwendet werden;
  • bei einer Hubhöhe von weniger als 20 m ist der Einsatz vertikaler Produkte möglich;
  • Liegen zwei Treppenläufe in unmittelbarer Nähe, muss zwischen ihnen ein Abstand von 750 mm eingehalten werden;
  • Feuerleiter müssen mit Korrosionsschutzfarben oder -lacken geschützt werden.

Schrittgrößen.

GOST schreibt für vertikale Metalltreppen folgende Standards vor:

  • Um die Sicherheit zu gewährleisten, muss der untere Lauf einer stationären Treppe versenkbar sein.
  • an Stellen, an denen eingebettete Teile für die Installation einer vertikalen Treppe installiert werden, dürfen keine Risse oder Absplitterungen vorhanden sein, die die Unversehrtheit der Oberfläche beeinträchtigen.
  • die Befestigung von Feuerleitern muss den sicheren Abstieg eines Erwachsenen gewährleisten;
  • Jede Stufe muss einer vertikalen Belastung von 180 kgf standhalten, die auf den Mittelpunkt des Strukturelements wirkt.
  • der Belastungsgrad für die Umzäunung der Struktur muss 54 kgf oder mehr betragen;
  • der vertikale Abstand zwischen den äußersten Punkten der Stufen ist auf 350 mm begrenzt;
  • der Abstand von der Auflagefläche bis zum Rand der Struktur beträgt 300 mm;
  • der Abstand vom unteren Punkt der äußersten Stufe bis zur Bodenoberfläche ist auf 1500 mm begrenzt;
  • Die Breite der Stufen darf bei Bauwerken ohne Umzäunung 600 mm und bei Bauten mit Umzäunung mindestens 800 mm betragen;
  • Wartung stationärer Treppen Bauvorschriften mindestens alle 5 Jahre durchgeführt.

Abmessungen vertikaler Treppen.

Standards GOST 26887-86

Anforderungen an Metalltreppen In dieser Norm werden geneigte und vertikale Typen festgelegt. Die Norm berücksichtigt die Herstellung und Verwendung verschiedener Arten von Aluminiumtreppen.

Landesvorschriften enthalten folgende Regeln für die Herstellung und den Einbau von Treppen:

  • die Breite des Treppenlaufs ist auf 0,9 m festgelegt;
  • für einen Treppenlauf ist die maximale Stufenzahl festgelegt - 18 Stück;
  • die Mindesthöhe der Stufen beträgt bis zu 160 mm und die Höchsthöhe beträgt nicht mehr als 200 mm;
  • die Tiefe der Stufe (Stufe) für eine vertikale Treppe sollte 0,3 m betragen;
  • Die Profiltiefe einer Wendeltreppe variiert an einer Stelle von 100 mm Innenbefestigung, bis zu 400 mm am äußersten Punkt in der Nähe der Wand;
  • wenn die Breite des Treppenlaufs mehr als 110 cm beträgt, ist die Installation doppelseitiger Zäune vorzusehen;
  • Zaunhöhe für Innenräume variiert von 90 cm bis 120 cm, mit einem Handlauf von 55–85 mm Breite;
  • wenn die Leiter eingebaut ist Wohngebäude Wo kleine Kinder leben, ist der Zaun mit einem zusätzlichen Handlauf in einer Höhe von 450 mm ausgestattet;
  • der Abstand zwischen den vertikalen Pfosten des Zauns darf maximal 150 mm betragen;
  • Bei der Planung einer Treppe in der Produktion ist zu berücksichtigen, dass der Zaun eine Widerstandsfähigkeit von mehr als 100 kg pro laufendem Meter aufweisen muss.

Handlaufhöhe.

Anforderungen an Zäune gemäß GOST 25772 83

Diese Norm legt Standards für die Anordnung fest Treppengeländer für Flüge mit mehr als drei Trittstufen. Dies gilt für Balkontreppen und Dachgeländer.

Bei der Installation von Eisenzäunen dieser Art Regeln sollten befolgt werden:

  • Die Belastungsfestigkeit des Zauns muss bei Einwirkung von Kräften in jede Richtung mindestens 40 kgf betragen;
  • Die Durchbiegung des verwendeten Walzguts unter der angegebenen Belastung sollte 50 mm nicht überschreiten;
  • Die externen Stützen des Produkts werden verarbeitet spezielle Verbindungen, wodurch ein Ausrutschen ausgeschlossen ist;
  • Bei der Anordnung gepaarter Treppengeländer sollte die Spannweite zwischen der rechten und linken Wange nicht weniger als 400 mm und nicht mehr als 800 mm betragen;
  • Es wird empfohlen, den Fehltritt innerhalb von 300–340 mm auszuführen;
  • Die Spannweite von der Plattform, von der aus der Aufzug erfolgt, bis zur äußersten Stufe beträgt bis zu 0,4 m;
  • Bei der Organisation vertikaler Treppen mit einer Höhe von mehr als 5 m ist es erforderlich, einen halbkreisförmigen hinteren Zaun anzuordnen oder die Befestigung eines Kabels zur Befestigung eines Sicherheitsgurts vorzusehen;
  • Der Abstand zwischen den Bögen des halbrunden Zauns ist bis zu 800 mm möglich. Um diese Struktur zu verstärken, ist die Verwendung von drei vertikalen Streben erforderlich. Der Abstand vom äußersten Punkt des Bogens bis zur Innenfläche des Marsches variiert zwischen 700 und 800 mm;
  • Die Wartung von Stahlzäunen erfolgt einmal im Jahr. Bei der Prüfung unter Last muss die Steifigkeit der Struktur 20 % höher sein als die Norm.

Optionen für die Oberfläche von Stufen.

Die Einhaltung von SNIP und GOST durch Zäune und Treppen ermöglicht eine sichere Infrastruktur in Wohn- und Industriegebäuden.

GOST 23120-78

Gruppe Zh34

STAATLICHER STANDARD DER UDSSR-UNION

MARKIERUNG VON TREPPEN, PLATTFORMEN UND STAHLZÄUNEN

Spezifikationen

Treppenläufe, Treppenpodeste und Geländer aus Stahl.
Spezifikationen

Datum der Einführung: 01.01.1979

INFORMATIONSDATEN

1. ENTWICKELT UND IN DEN Orden des Roten Banners der Arbeit eingeführt vom Zentralen Forschungs- und Designinstitut für Metallbaukonstruktionen (TsNIIproektstalkonstruktsiya) des Staatlichen Baukomitees der UdSSR

Allunionswissenschaftliches Forschungs- und Design-Technologisches Institut (VNIKTIstalkonstruktsiya) Ministerium für Installation und Sonderbau der UdSSR

All-Union State Design Institute for Industrialization Installationsarbeiten(Gipromontazhindustriya) Ministerium für Montazhspetsstroy der UdSSR

ENTWICKLER

V. M. Laptev (Themenleiter), L. A. Peskova, S. I. Bochkova, A. F. Gai, L. M. Dudilovsky, B. A

2. Durch den Beschluss genehmigt und in Kraft getreten Staatskomitee Ministerrat der UdSSR für Bauangelegenheiten vom 28. April 1978 Nr. 71

3. ZUM ERSTEN MAL EINGEFÜHRT

4. REFERENZ REGULATIVE UND TECHNISCHE DOKUMENTE

Artikelnummer

GOST 9.032-74

GOST 380-88

GOST 2991-85

GOST 7798-70

Einführender Teil, 3.1, 7.1

SNiP II-V.3-72

5. REPUBLIKATION. Mai 1992

6. Durch das Dekret des Staatlichen Komitees für Bauangelegenheiten der UdSSR Nr. 354 vom 29. Februar 1984 wurde die Gültigkeitsdauer aufgehoben

Diese Norm gilt für Stahltreppen, Plattformen und deren Umzäunung, die in Industriegebäuden und Bauwerken verwendet werden, die in Bereichen mit einer Auslegungstemperatur von minus 65 °C und mehr errichtet und betrieben werden.

Die Standardsätze technische Anforderungen für Flugtreppen mit einem Neigungswinkel von 45 und 60°, rechteckige Übergangsplattformen und Zäune dafür, hergestellt aus kaltgeformten und warmgewalzten Profilen und ausgelegt für standardmäßige temporäre Belastungen von 200, 300 und 400.

Marschierende Treppe, Plattformen und Zäune für sie müssen alle Anforderungen von GOST 23118 und die in den entsprechenden Abschnitten dieser Norm festgelegten Anforderungen erfüllen.

1. Hauptparameter und Abmessungen

1.1. Die Hauptparameter und Abmessungen von Treppenläufen, rechteckigen Plattformen und Zäunen dafür müssen den in den Abbildungen 1-4 und Tabellen 1-4 angegebenen entsprechen.

Ein Beispiel für ein Symbol für eine Treppenlaufmarke (ML) aus einem kaltgeformten Profil (X) mit eingeprägten Stufen (W), im Winkel von 45° und den Abmessungen 6 dm und 8 dm:

MLKhSh45-6.8 GOST 23120-78

Dasselbe, Plattformen (PM) aus kaltgeformtem Profil mit gewelltem Bodenbelag (F) und Abmessungen = 9 dm und 6 dm:

PMHF-9.6 GOST 23120-78

Dasselbe, das linke Geländer (OGl) einer Treppe aus kaltgeformtem Profil ohne Seitenelement, im Winkel von 45° und Abmessungen = 10 dm und 24 dm;

OGlMLH45-10.24 GOST 23120-78

Dasselbe, rechtes Geländer (OGp) mit Seitenelement (EB):

OGpMLHEb45-10.24 GOST 23120-78

Dasselbe, Plattformzaun aus kaltgeformtem Profil mit Seitenelement und Abmessungen = 10 dm und = 9 dm:

OGPMHEb-10.9 GOST 23120-78

Treppe

1 - Stringer;

2 - Stufe;

3 - Stützstange; 4 - Stützecke; 5 - Kante

Verdammt.1

Veranstaltungsorte

1 - Balken; 2 - Kantenelement; 3 - Bodenbelag; 4 - Kante

___________________
*Gemäß KMD-Zeichnungen.

1.2. Abhängig von den Betriebsbedingungen sollten die Stufen von Flugtreppen und Beläge rechteckiger Plattformen aus zwei Arten bestehen:

1 – massiv aus Wellstahl (F);

2 - Gitter, Versionen:

Ш - aus geprägten Elementen;

R - aus Streifen am Rand und Rundstahl;

C – von Streifen an einer Kante in eine Richtung;

B – aus Streckstahl.

1.3. Die Stufenarten von Flugtreppen und Belägen in rechteckigen Plattformen sind in Abbildung 5 dargestellt.

1.4. Im Anhang finden Sie Anordnungsdiagramme von Flugtreppen, Plattformen und Zäunen.


Tabelle 1

Maße in mm

Tabelle 2

600; 800; 1000

2. Technische Anforderungen

2.1. Die Konstruktionen von Treppenläufen, Podesten und Zäunen dazu (im Folgenden als Konstruktionen bezeichnet) müssen gemäß den Anforderungen dieser Norm, SNiP III-18, gemäß den in der vorgeschriebenen Weise genehmigten Arbeitszeichnungen von KMD hergestellt werden.

2.2. Die Konstruktionen sollten aus Kohlenstoffstahl der Klasse C38/23 der folgenden Qualitäten gemäß GOST 380 bestehen:

St3kp – für Baugebiete mit einer geschätzten Außenlufttemperatur von minus 40 °C und mehr;

St3Gps – das Gleiche, mit einer geschätzten Außenlufttemperatur unter minus 40 bis einschließlich minus 65 °C.

2.3. Abweichungen begrenzen lineare Abmessungen Strukturen von den Nennstrukturen, Abweichungen der Form und Anordnung der Oberflächen von den Designstrukturen sind in Tabelle 5 angegeben.

Treppengeländer

1 - stehen;

2 - Handlauf, 3 - mittleres Umfassungselement; 4 - Seitenelement

___________________
*Gemäß KMD-Zeichnungen.

Geländeumzäunung

___________________
*Gemäß KMD-Zeichnungen.


Tabelle 3

Maße in mm

2.4. Schweißverbindungen von Elementen müssen mechanisiert ausgeführt werden. Zulässig, wenn keine Ausrüstung zum Schweißen vorhanden ist mit mechanisierten Mitteln, die Verwendung von Handschweißen.

2.5. Materialien zum Schweißen müssen gemäß SNiP II-B.3 akzeptiert werden.


Tabelle 4

1000; 1200

900; 1200; 1500; 1800; 2100; 2400; 3000; 3600; 4200; 4800; 5400; 6000

Von 600 bis 1300

Arten von Treppenstufen und Terrassenplattformen

Typ 1. Festkörper (F)

Typ 2. Gitter

Ausführung Ø Ausführung R

Ausführung C Ausführung B

Verdammt.5

2.6. Für Schraubverbindungen Es müssen Schrauben mit normaler Genauigkeit gemäß GOST 7798 und gemäß SNiP II-B.3 verwendet werden.

2.7. Strukturen müssen grundiert und gestrichen werden. Grundierung und Lackierung müssen der Beschichtungsklasse V nach GOST 9.032 entsprechen.

2.8. Werks- und Installationsverbindungen von Zaunelementen sollten keine scharfen Vorsprünge oder Kanten aufweisen.

Tabelle 5

Nenngröße und Bezeichnung der Abweichung

Vorher. aus Treppenlauf, Treppenabsatz, Umzäunung von Treppenlauf und Treppenabsatz

1. Länge; ; bis 1000 inkl.

2. Breite St. 1000 bis 1600 inkl.

Zeichnung 1-4

3. Höhe:

St. 1600 bis 2500 inkl.

4. Abstand zwischen Rippen in Stringern und Plattformträgern

Zeichnungen 1 und 2

5. Abstand zwischen Zaunpfosten

Zeichnungen 3 und 4

6. Ungleichheit der Diagonalen (Nichtrechtwinkligkeit), nicht mehr

7. Abstand zwischen den Mittelpunkten der Löcher innerhalb einer Gruppe A

8. Abstand zwischen Lochgruppen A

9. Abweichung von der Geradheit
nach Länge:

bis 1000 inkl.

St. 1000 bis 1600 inkl.

3. Vollständigkeit

3.1. Die Aufbauten müssen vom Hersteller als kompletter Satz geliefert werden.

Das Kit sollte Folgendes enthalten:

Treppen, Treppenabsätze und Zäune zu ihnen;

Zusatzteile zum Verbinden von Bauwerken;

Schrauben, Muttern und Unterlegscheiben (Lieferung in 10 % größeren Mengen als in den Konstruktionszeichnungen angegeben);

technische Dokumentation gemäß den Anforderungen von GOST 23118.

4. Annahmeregeln

4.1. Entwürfe zur Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen dieser Norm müssen von der technischen Kontrolle des Herstellers akzeptiert werden.

4.2. Kontrolle von Abweichungen der linearen Abmessungen von Strukturen (einschließlich Querschnittsabmessungen von Walzprofilen) vom Nennwert, Abweichungen der Form und Lage der Oberflächen von Teilen vom Design und der Qualität Schweißverbindungen und Oberflächenvorbereitung für Schutzbeschichtungen muss vor dem Grundieren der Strukturen durchgeführt werden.

4.3. Die Abnahme von Bauwerken muss in Chargen erfolgen. Die Charge umfasst ähnliche Strukturen, die mit derselben Technologie und aus Materialien derselben Qualität hergestellt wurden.

Die Chargengröße wird im Einvernehmen zwischen Hersteller und Verbraucher festgelegt.

4.4. Bei der stichprobenartigen Abnahmeprüfung werden 3 Designs aus der Charge ausgewählt. müssen einer Stück-für-Stück-Prüfung auf Einhaltung der in dieser Norm festgelegten Anforderungen unterzogen werden.

4.5. Wenn bei der Überprüfung der ausgewählten Strukturen mindestens eine Struktur auftritt, die die Anforderungen dieser Norm nicht erfüllt, sollte eine doppelte Anzahl von Strukturen aus derselben Charge ausgewählt und erneut getestet werden. Wenn bei einer erneuten Prüfung mindestens ein Design vorliegt, das die Anforderungen dieser Norm für einen der Indikatoren nicht erfüllt, wird diese Charge abgelehnt und zur Überarbeitung geschickt.

4.6. Der Verbraucher hat das Recht, Strukturen zu akzeptieren und dabei die in dieser Norm festgelegten Akzeptanzregeln und Kontrollmethoden anzuwenden.

5. Kontrollmethoden

5.1. Die Überwachung von Abweichungen der linearen Abmessungen von Bauwerken von den Nennmaßen sowie von Abweichungen der Form und Lage von Oberflächen von den Entwurfsmaßen sollte mit universellen Methoden und Mitteln erfolgen.

5.2. Die Qualitätskontrolle der Nähte von Schweißverbindungen und der Abmessungen ihrer Abschnitte muss gemäß SNiP III-18 durchgeführt werden.

6. Etikettierung, Verpackung, Transport und Lagerung

6.1. Hergestellte Konstruktionen müssen gekennzeichnet sein.

6.2. Die Konstruktionen von Treppenhäusern und Podesten müssen Element für Element oder in Paketen bestehend aus mehreren Elementen transportiert werden. Zaunkonstruktionen sollten nur in Paketen transportiert werden.

6.3. Die Art und Weise, Strukturelemente zu Paketen zu verbinden, muss ihre gegenseitige Verschiebung und Beschädigung während des Transports und der Lagerung verhindern.

6.4. An jedem Paket oder jeder Struktur ist ein Etikett angebracht, auf dem folgende Kennzeichnungen angebracht werden müssen:

Bestellnummer;

Nummer der KMD-Zeichnung, nach der die Struktur erstellt wurde.

6.5. Jedes Strukturelement muss gekennzeichnet werden Symbol Marke des Elements (ohne Normbezeichnung, siehe Abschnitt 1.1).

6.6. An der Wand der Wange des Treppenlaufs auf der rechten Seite entlang des Aufstiegs, an der Wand des Podestbalkens und an der Oberkante des Handlaufs des Zauns müssen Markierungen mit unauslöschlicher Farbe angebracht werden.

6.7. Verbindungsteile von Bauwerken müssen mit den Bauwerken mitgeliefert werden. Nach Absprache mit dem Kunden ist es möglich, Verbindungsteile getrennt von den Konstruktionen zu liefern, in diesem Fall müssen sie verpackt werden Holzkisten gemäß GOST 2991.

6.8. Das Gewicht des Pakets sollte 3 Tonnen nicht überschreiten.

6.9. Konstruktionen müssen in Stapeln in horizontaler Position transportiert und gelagert werden, gestützt auf Holzunterlagen und Dichtungen. Die Polster müssen mindestens 50 mm dick und mindestens 100 mm breit sein. Dichtungen müssen mindestens 20 mm dick und mindestens 100 mm breit sein.

Die Höhe des Stapels sollte nicht mehr als 1,5 m bei Zäunen und 2,0 m bei Märschen und Plattformen betragen.

7. Installationsanweisungen

7.1. Die Installation von Bauwerken muss gemäß den Anforderungen von GOST 23118 und SNiP III-18 erfolgen.

7.2. Beim Einbau von Bauwerken muss deren gestalterische Lage gewährleistet sein, die die Bildung einer Rückneigung der Stufen von mehr als 1° ausschließt.

8. Herstellergarantie

8.1. Der Hersteller muss sicherstellen, dass die Bauwerke den Anforderungen dieser Norm entsprechen, vorbehaltlich der in dieser Norm festgelegten Transport-, Lager- und Installationsbedingungen.

Anhang (Referenz). Anordnungsdiagramme von Flugtreppen

Anwendung
Information

Bodenhöhe oder Abstand zwischen den Stockwerken;
, , - Nennmaße der Treppenelemente;
- Neigungswinkel der Treppe; - Schrittweite; - Stufenhöhe

In den Abbildungen 2-5 werden die eingekreisten Knoten durch Schweißen mit Hilfe zusätzlicher Elemente versteift.



Der Text des Dokuments wird überprüft gemäß:
offizielle Veröffentlichung
Bauministerium Russlands -
M.: Standards Publishing House, 1992

GOST 23120-78

ZWISCHENSTAATLICHER STANDARD

Marschtreppen, Bepflanzungen
UND STAHLZÄUNE

IPC Standards Publishing House
M
Moskau

ZWISCHENSTAATLICHER STANDARD

Datum der Einführung 01.01.79

Diese Norm gilt für Treppen, Plattformen und deren Umzäunung aus Stahl, die in Industriegebäuden und Bauwerken verwendet werden, die in Bereichen mit einer Auslegungstemperatur von minus 65 °C und mehr errichtet und betrieben werden.

Die Norm legt technische Anforderungen für Flugtreppen mit einem Neigungswinkel von 45 und 60°, rechteckige Übergangsplattformen und Zäune dafür fest, die aus kaltgeformten und warmgewalzten Profilen hergestellt und für vorübergehende Standardlasten von 200, 300 und 400 kgf/ ausgelegt sind. m 2.

Flugtreppen, Plattformen und Zäune dafür müssen alle Anforderungen von GOST 23118 und die in den entsprechenden Abschnitten dieser Norm festgelegten Anforderungen erfüllen.

1. Hauptparameter und Abmessungen

Tabelle 2

mm

900; 1200; 1500; 1800; 2100; 2400; 3000; 3600; 4200; 4800; 5400; 6000

Tabelle 3

Maße in mm

A

Tabelle 4

mm

900; 1200; 1500; 1800; 2100; 2400; 3000; 3600; 4200; 4800; 5400; 6000

Von 600 bis 1300

Beispiel für ein SymbolTreppenlaufmarke (ML) aus kaltgeformtem Profil (X) mit eingeprägten Stufen (W), im Winkel von 45° und Abmessungen N= 6 dm und IN= 8 dm:

MLKhSh45-6.8 GOST 23120-78

Dasselbe, Plattformen (PM) aus kaltgeformtem Profil mit gewelltem Bodenbelag (F) und AbmessungenL N = 9 dm und IN= 6 dm:

PMHF-9.6 GOST 23120-78

Das gleiche, das linke Geländer (OGl) einer Treppe aus einem kaltgeformten Profil ohne Seitenelement, im Winkel von 45° und AbmessungenH og = 10 dm und H= 24 dm:

OGlMLH45-10.24 GOST 23120-78

Dasselbe, rechtes Geländer (OGp) mit Seitenelement (EB):

OGpMLHEb45-10.24 GOST 23120-78

Dasselbe, Plattformzaun aus kaltgeformtem Profil mit Seitenelement und AbmessungenH og = 10 dm und L og = 9 dm:

OGPMHEb-10.9 GOST 23120-78

1.2. Abhängig von den Betriebsbedingungen sollten die Stufen von Flugtreppen und Beläge rechteckiger Plattformen aus zwei Arten bestehen:

1 – massiv aus Wellstahl (F);

2 - Gitter, Versionen:

Ш - aus geprägten Elementen;

R - aus Streifen am Rand und Rundstahl;

C – von Streifen an einer Kante in eine Richtung;

B – aus Streckstahl.

1.3. Die Arten von Treppenstufen und Bodenbelägen in rechteckigen Plattformen sind in Abb. dargestellt. .

Arten von Treppenstufen und Terrassenplattformen

Mist. 5

1.4. Im Anhang finden Sie Anordnungsdiagramme von Flugtreppen, Plattformen und Zäunen.

2. Technische Anforderungen

2.1. Die Konstruktionen von Treppenläufen, Podesten und Zäunen dazu (im Folgenden als Konstruktionen bezeichnet) müssen gemäß den Anforderungen dieser Norm, SNiP III-18, gemäß den in der vorgeschriebenen Weise genehmigten Arbeitszeichnungen von KMD hergestellt werden.

2.2. Die Konstruktionen sollten aus Kohlenstoffstahl der Klasse C38/23 der folgenden Qualitäten gemäß GOST 380 bestehen:

St3kp – für Baugebiete mit einer geschätzten Außenlufttemperatur von minus 40 °C und mehr;

St3Gps – das Gleiche, mit einer geschätzten Außenlufttemperatur unter minus 40 °C° Von bis zu minus 65 °C inkl.

2.3. Die maximalen Abweichungen der Längenmaße von Bauwerken von den Nennmaßen, Abweichungen der Form und Lage der Flächen von den Bemessungsmaßen sind in der Tabelle angegeben. .

Tabelle 5

mm

Vorher. aus Treppenlauf, Treppenabsatz, Umzäunung von Treppenlauf und Treppenabsatz

1. Länge L Zu; L P; L og bis 1000 inkl.

2. Breite IN 1 St. 1000 bis 1600 inkl.

3. Höhe N P; N l

St. 1600 bis 2500 inkl.

St. 2500 bis 4000 inkl.

St. 4000 bis 8000 inkl.

4. Abstand zwischen Rippen in Stringern und Plattformträgern l 0

5. Abstand zwischen Zaunpfosten l 0

6. Ungleichheit der Diagonalen (Nichtrechtwinkligkeit), nicht mehr

7. Abstand zwischen den Lochmitten innerhalb einer Gruppe A

8. Abstand zwischen Lochgruppen A

9 Abweichung von der Geradheit (d) entlang der Länge L:

bis 1000 inkl.

St. 1000 bis 1600 inkl.

» 1000 » 2500 »

» 2500 » 4000 »

» 4000 » 8000 »

2.4. Schweißverbindungen von Elementen müssen mechanisiert ausgeführt werden. Wenn keine Ausrüstung zum Schweißen mit maschinellen Verfahren vorhanden ist, ist das manuelle Schweißen zulässig.

2.5. Materialien zum Schweißen müssen gemäß SNiP II-B.3 akzeptiert werden.

2.6. Für Schraubverbindungen müssen Schrauben normaler Genauigkeit gemäß GOST 7798 und gemäß SNiP II-B.3 verwendet werden.

2.7. Strukturen müssen grundiert und gestrichen werden. Grundierung und Lackierung müssen der fünften Beschichtungsklasse nach GOST 9.032 entsprechen.

2.8. Werks- und Installationsverbindungen von Zaunelementen sollten keine scharfen Vorsprünge oder Kanten aufweisen.

3. Vollständigkeit

3.1. Die Aufbauten müssen vom Hersteller als kompletter Satz geliefert werden.

Das Kit sollte Folgendes enthalten:

Treppen, Treppenabsätze und Zäune zu ihnen;

Zusatzteile zum Verbinden von Bauwerken;

Schrauben, Muttern und Unterlegscheiben (Lieferung in 10 % größeren Mengen als in den Konstruktionszeichnungen angegeben);

technische Dokumentation gemäß den Anforderungen von GOST 23118.

4. Annahmeregeln

4.1. Entwürfe zur Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen dieser Norm müssen von der technischen Kontrolle des Herstellers akzeptiert werden.

4.2. Überwachung von Abweichungen der linearen Abmessungen von Bauwerken (einschließlich der Querschnittsabmessungen von Walzprofilen) vom Nennwert, Abweichungen der Form und Lage der Oberflächen von Teilen von der Konstruktion, der Qualität von Schweißverbindungen und der Vorbereitung der Oberfläche für Schutzbeschichtungen sollten vor dem Grundieren der Strukturen durchgeführt werden.

4.3. Die Abnahme von Bauwerken muss in Chargen erfolgen. Die Charge umfasst ähnliche Strukturen, die mit derselben Technologie und aus Materialien derselben Qualität hergestellt wurden.

Die Chargengröße wird im Einvernehmen zwischen Hersteller und Verbraucher festgelegt.

4.4. Bei der stichprobenartigen Abnahmeprüfung werden 3 Designs aus der Charge ausgewählt. müssen einer Stück-für-Stück-Prüfung auf Einhaltung der in dieser Norm festgelegten Anforderungen unterzogen werden.

4.5. Wenn bei der Überprüfung der ausgewählten Strukturen mindestens eine Struktur auftritt, die die Anforderungen dieser Norm nicht erfüllt, sollte eine doppelte Anzahl von Strukturen aus derselben Charge ausgewählt und erneut getestet werden. Wenn bei einer erneuten Prüfung mindestens ein Design vorliegt, das die Anforderungen dieser Norm für einen der Indikatoren nicht erfüllt, wird diese Charge abgelehnt und zur Überarbeitung geschickt.

4.6. Der Verbraucher hat das Recht, Strukturen zu akzeptieren und dabei die in dieser Norm festgelegten Akzeptanzregeln und Kontrollmethoden anzuwenden.

5. Kontrollmethoden

5.1. Die Überwachung von Abweichungen der linearen Abmessungen von Bauwerken von den Nennmaßen sowie von Abweichungen der Form und Lage von Oberflächen von den Entwurfsmaßen sollte mit universellen Methoden und Mitteln erfolgen.

5.2. Die Qualitätskontrolle der Nähte von Schweißverbindungen und der Abmessungen ihrer Abschnitte muss gemäß SNiP III-18 durchgeführt werden.

6. Etikettierung, Verpackung, Transport und Lagerung

6.1. Hergestellte Konstruktionen müssen gekennzeichnet sein.

6.2. Die Konstruktionen von Treppenhäusern und Podesten müssen Element für Element oder in Paketen bestehend aus mehreren Elementen transportiert werden. Zaunkonstruktionen sollten nur in Paketen transportiert werden.

6.3. Die Art und Weise, Strukturelemente zu Paketen zu verbinden, muss ihre gegenseitige Verschiebung und Beschädigung während des Transports und der Lagerung verhindern.

6.4. An jedem Paket oder jeder Struktur ist ein Etikett angebracht, auf dem folgende Kennzeichnungen angebracht werden müssen:

Bestellnummer;

Nummer der KMD-Zeichnung, nach der die Struktur erstellt wurde.

6.5. Jedes Strukturelement muss mit einem Symbol der Marke des Elements gekennzeichnet sein (ohne die Standardbezeichnung, siehe Absatz).

6.6. An der Wand der Wange des Treppenlaufs auf der rechten Seite entlang des Aufstiegs, an der Wand des Podestbalkens und an der Oberkante des Handlaufs des Zauns müssen Markierungen mit unauslöschlicher Farbe angebracht werden.

6.7. Verbindungsteile von Bauwerken müssen mit den Bauwerken mitgeliefert werden. Nach Absprache mit dem Kunden ist es möglich, Verbindungsteile getrennt von den Konstruktionen zu liefern; in diesem Fall müssen sie in Holzkisten gemäß GOST 2991 verpackt werden.

6.8. Das Gewicht des Pakets sollte 3 Tonnen nicht überschreiten.

6.9. Konstruktionen müssen in Stapeln in horizontaler Position transportiert und gelagert werden, gestützt auf Holzunterlagen und Dichtungen. Die Polster müssen mindestens 50 mm dick und mindestens 100 mm breit sein. Dichtungen müssen mindestens 20 mm dick und mindestens 100 mm breit sein.

Die Höhe des Stapels sollte nicht mehr als 1,5 m bei Zäunen und 2,0 m bei Märschen und Plattformen betragen.

N e - Bodenhöhe oder Abstand zwischen den Böden; H, L, B, L P, H og – Nennmaße von Treppenelementen;
A- Neigungswinkel der Treppe ; B- Schrittweite; H- Stufenhöhe

GOST 23120-78

UDC 691.714.026.22:006.354 Gruppe Zh34

STAATLICHER STANDARD DER UDSSR-UNION

Marschtreppen, Bepflanzungen

UND STAHLZÄUNE

Spezifikationen

Stahltreppen, Stai T Landungen und Geländer.

Spezifikationen

Datum der Einführung: 01.01.1979

INFORMATIONSDATEN

1. ENTWICKELT UND IN DEN Orden des Roten Banners der Arbeit eingeführt vom Zentralen Forschungs- und Designinstitut für Metallbaukonstruktionen (TsNIIproektstalkonstruktsiya) des Staatlichen Baukomitees der UdSSR

Allunionswissenschaftliches Forschungs- und Design-Technologisches Institut (VNIKTIstalkonstruktsiya) Ministerium für Installation und Sonderbau der UdSSR

Allunionsstaatliches Designinstitut für die Industrialisierung von Installationsarbeiten (Gipromontazhindustriya) Ministerium für Installation und Sonderbau der UdSSR

ENTWICKLER

V. M. Laptev (Themenleiter), L. A. Peskova, S. I. Bochkova, A. F. Gai, L. M. Dudilovsky, B. A

2. GENEHMIGT UND IN KRAFT getreten durch Beschluss Nr. 71 des Staatlichen Komitees des Ministerrates der UdSSR für Bauangelegenheiten vom 28. April 1978

3. ZUM ERSTEN MAL EINGEFÜHRT

4. REFERENZ REGULATIVE UND TECHNISCHE DOKUMENTE

Bezeichnung NTD,

Artikelnummer

GOST 9.032-74

2.7

GOST 380-88

2.2

GOST 2991-85

6.7

GOST 7798-70

2.6

GOST 23118-78

Einführender Teil, 3.1, 7.1

SNiP II-V.3-72

2.6

SNiP III-18-75

2.1, 5.2, 7.1

5. REPUBLIKATION. Mai 1992

6. Durch das Dekret des Staatlichen Komitees für Bauangelegenheiten der UdSSR Nr. 354 vom 29. Februar 1984 wurde die Gültigkeitsdauer aufgehoben

Diese Norm gilt für Stahltreppen, Plattformen und deren Umzäunung, die in Industriegebäuden und Bauwerken verwendet werden, die in Bereichen mit einer Auslegungstemperatur von minus 65 °C und mehr errichtet und betrieben werden.

Die Norm legt technische Anforderungen für Flugtreppen mit einem Neigungswinkel von 45° und 60°, rechteckige Übergangsplattformen und Zäune dafür fest, die aus kaltgeformten und warmgewalzten Profilen hergestellt und für vorübergehende Standardlasten von 200, 300 und 400 kgf ausgelegt sind /m 2. .

Flugtreppen, Plattformen und Zäune dafür müssen alle Anforderungen von GOST 23118 und die in den entsprechenden Abschnitten dieser Norm festgelegten Anforderungen erfüllen.

1.1. Die Hauptparameter und Abmessungen von Treppenläufen, rechteckigen Plattformen und Zäunen dafür müssen den in den Abbildungen 1-4 und Tabellen 1-4 angegebenen entsprechen.

Ein Beispiel für ein Symbol für eine Treppenlaufmarke (ML) aus einem kaltgeformten Profil (X) mit eingeprägten Stufen (W), im Winkel von 45° und den Abmessungen 6 dm und 8 dm:

MLKhSh45-6.8 GOST 23120-78

Dasselbe, Plattformen (PM) aus kaltgeformtem Profil mit gewelltem Bodenbelag (F) und Abmessungen = 9 dm und 6 dm:

PMHF-9.6 GOST 23120-78

Dasselbe, das linke Geländer (OGl) einer Treppe aus kaltgeformtem Profil ohne Seitenelement, im Winkel von 45° und Abmessungen = 10 dm und 24 dm;

OGlMLH45-10.24 GOST 23120-78

Dasselbe, rechtes Geländer (OGp) mit Seitenelement (EB):

OGpMLHEb45-10.24 GOST 23120-78

Dasselbe, Plattformzaun aus kaltgeformtem Profil mit Seitenelement und Abmessungen = 10 dm und = 9 dm:

OGPMHEb-10.9 GOST 23120-78

Treppe

1 - Stringer; 2 - Stufe; 3 - Stützstange; 4 - Stützecke; 5 - Kante

Verdammt.1

Veranstaltungsorte

1 - Balken; 2 - Kantenelement; 3 - Bodenbelag; 4 - Kante

Verdammt.2

___________________

*Gemäß KMD-Zeichnungen.

1.2. Abhängig von den Betriebsbedingungen sollten die Stufen von Flugtreppen und Beläge rechteckiger Plattformen aus zwei Arten bestehen:

1 – massiv aus Wellstahl (F);

2 - Gitter, Versionen:

Ш - aus geprägten Elementen;

R - aus Streifen am Rand und Rundstahl;

C – von Streifen an einer Kante in eine Richtung;

B – aus Streckstahl.

1.3. Die Stufenarten von Flugtreppen und Belägen in rechteckigen Plattformen sind in Abbildung 5 dargestellt.

1.4. Im Anhang finden Sie Anordnungsdiagramme von Flugtreppen, Plattformen und Zäunen.

Tabelle 1

Maße in mm

600

600

1200

1200

45°

1800

1800

600

500

2400

2400

200

200

800

700

3000

3000

1000

900

3600

3600

4200

4200

600

345

1200

693

1800

1039

2400

1386

600

500

60°

3000

1732

300

200

800

700

3600

2078

4200

2425

4800

2771

5400

3118

6000

3464

Tabelle 2

mm

600; 800; 1000

500; 700; 900

2. Technische Anforderungen

2.1. Die Konstruktionen von Treppenläufen, Podesten und Zäunen dazu (im Folgenden als Konstruktionen bezeichnet) müssen gemäß den Anforderungen dieser Norm, SNiP III-18, gemäß den in der vorgeschriebenen Weise genehmigten Arbeitszeichnungen von KMD hergestellt werden.

2.2. Die Konstruktionen sollten aus Kohlenstoffstahl der Klasse C38/23 der folgenden Qualitäten gemäß GOST 380 bestehen:

VSt3kp2 – für Baugebiete mit einer geschätzten Außenlufttemperatur von minus 40 °C und mehr;

VSt3Gps5 – das Gleiche, mit einer geschätzten Außenlufttemperatur unter minus 40° bis einschließlich minus 65°C.

2.3. Die maximalen Abweichungen der Längenmaße von Bauwerken von den Nennmaßen, Abweichungen der Form und Lage der Flächen von den Bemessungsmaßen sind in Tabelle 5 angegeben.

Treppengeländer

1 - stehen; 2 - Handlauf, 3 - mittleres Umfassungselement; 4 - Seitenelement

Verdammt.3

___________________

*Gemäß KMD-Zeichnungen.

Geländeumzäunung

Verdammt.4

___________________

*Gemäß KMD-Zeichnungen.

Tabelle 3

Maße in mm

45°

1000

Ab 1697

Ab 479

1200

bis 5940

140

bis 790

60°

1000

Ab 1385

Ab 136

1200

bis 6930

bis zu 700

2.4. Schweißverbindungen von Elementen müssen mechanisiert ausgeführt werden. Wenn keine Ausrüstung zum Schweißen mit maschinellen Verfahren vorhanden ist, ist das manuelle Schweißen zulässig.

2.5. Materialien zum Schweißen müssen gemäß SNiP II-B.3 akzeptiert werden.

Tabelle 4

mm

1000; 1200

900; 1200; 1500; 1800; 2100; 2400; 3000; 3600; 4200; 4800; 5400; 6000

140

Von 600 bis 1300

Arten von Treppenstufen und Terrassenplattformen

Typ 1. Festkörper (F)

Typ 2. Gitter

Ausführung Ø Ausführung R Ausführung S Ausführung B

Verdammt.5

2.6. Für Schraubverbindungen müssen Schrauben normaler Genauigkeit gemäß GOST 7798 und gemäß SNiP II-B.3 verwendet werden.

2.7. Strukturen müssen grundiert und gestrichen werden. Grundierung und Lackierung müssen der Beschichtungsklasse V nach GOST 9.032 entsprechen.

2.8. Werks- und Installationsverbindungen von Zaunelementen sollten keine scharfen Vorsprünge oder Kanten aufweisen.

Tabelle 5

mm

Nenngröße und Bezeichnung der Abweichung

Vorher.

aus Treppenlauf, Treppenabsatz, Umzäunung von Treppenlauf und Treppenabsatz

Skizzieren

1. Länge;

;

bis 1000 inkl.

± 1,6

2. Breite St. 1000 bis 1600 inkl.

± 2,0

Zeichnung 1-4

" 2500 " 4000 "

3. Höhe:

" 4000 " 8000 "

St.

1600 bis 2500 inkl.

bis 1000 inkl.

± 2,5

± 3,0

bis 1000 inkl.

± 4,0

4. Abstand zwischen Rippen in Stringern und Plattformträgern

4,0

Zeichnungen 1 und 2

5. Abstand zwischen Zaunpfosten

Zeichnungen 3 und 4

Zeichnung 1-4

6. Ungleichheit der Diagonalen (Nichtrechtwinkligkeit), nicht mehr

7. Abstand zwischen den Mittelpunkten der Löcher innerhalb einer Gruppe A

± 1,3

0,8

8. Abstand zwischen Lochgruppen A

1.3

" 1000 " 2500 "

2,0

" 2500 " 4000 "

3,0

" 4000 " 8000 "

5,0

9. Abweichung von der Geradheit

nach Länge:

bis 1000 inkl.

St.

1000 bis 1600 inkl.

3. Vollständigkeit

3.1. Die Aufbauten müssen vom Hersteller als kompletter Satz geliefert werden.

Das Kit sollte Folgendes enthalten:

Treppen, Treppenabsätze und Zäune zu ihnen;

Zusatzteile zum Verbinden von Bauwerken;

Schrauben, Muttern und Unterlegscheiben (Lieferung in 10 % größeren Mengen als in den Konstruktionszeichnungen angegeben);

Die Chargengröße wird im Einvernehmen zwischen Hersteller und Verbraucher festgelegt.

4.4. Bei der stichprobenartigen Abnahmeprüfung werden 3 Designs aus der Charge ausgewählt. müssen einer Stück-für-Stück-Prüfung auf Einhaltung der in dieser Norm festgelegten Anforderungen unterzogen werden.

4.5. Wenn bei der Überprüfung der ausgewählten Strukturen mindestens eine Struktur auftritt, die die Anforderungen dieser Norm nicht erfüllt, sollte eine doppelte Anzahl von Strukturen aus derselben Charge ausgewählt und erneut getestet werden. Wenn bei einer erneuten Prüfung mindestens ein Design vorliegt, das die Anforderungen dieser Norm für einen der Indikatoren nicht erfüllt, wird diese Charge abgelehnt und zur Überarbeitung geschickt.

4.6. Der Verbraucher hat das Recht, Strukturen zu akzeptieren und dabei die in dieser Norm festgelegten Akzeptanzregeln und Kontrollmethoden anzuwenden.

5. Kontrollmethoden

5.1. Die Überwachung von Abweichungen der linearen Abmessungen von Bauwerken von den Nennmaßen sowie von Abweichungen der Form und Lage von Oberflächen von den Entwurfsmaßen sollte mit universellen Methoden und Mitteln erfolgen.

5.2. Die Qualitätskontrolle der Nähte von Schweißverbindungen und der Abmessungen ihrer Abschnitte muss gemäß SNiP III-18 durchgeführt werden.

6.1. Hergestellte Konstruktionen müssen gekennzeichnet sein.

6.2. Die Konstruktionen von Treppenhäusern und Podesten müssen Element für Element oder in Paketen bestehend aus mehreren Elementen transportiert werden. Zaunkonstruktionen sollten nur in Paketen transportiert werden.

6.3. Die Art und Weise, Strukturelemente zu Paketen zu verbinden, muss ihre gegenseitige Verschiebung und Beschädigung während des Transports und der Lagerung verhindern.

6.4. An jedem Paket oder jeder Struktur ist ein Etikett angebracht, auf dem folgende Kennzeichnungen angebracht werden müssen:

Bestellnummer;

Nummer der KMD-Zeichnung, nach der die Struktur erstellt wurde.

6.5. Jedes Bauelement muss mit einem Symbol der Elementmarke gekennzeichnet sein (ohne die Standardbezeichnung, siehe Abschnitt 1.1).

6.6. An der Wand der Wange des Treppenlaufs auf der rechten Seite entlang des Aufstiegs, an der Wand des Podestbalkens und an der Oberkante des Handlaufs des Zauns müssen Markierungen mit unauslöschlicher Farbe angebracht werden.

6.7. Verbindungsteile von Bauwerken müssen mit den Bauwerken mitgeliefert werden. Nach Absprache mit dem Kunden ist es möglich, Verbindungsteile getrennt von den Konstruktionen zu liefern; in diesem Fall müssen sie in Holzkisten gemäß GOST 2991 verpackt werden.

6.8. Das Gewicht des Pakets sollte 3 Tonnen nicht überschreiten.

6.9. Konstruktionen müssen in Stapeln in horizontaler Position transportiert und gelagert werden, gestützt auf Holzunterlagen und Dichtungen. Die Polster müssen mindestens 50 mm dick und mindestens 100 mm breit sein. Dichtungen müssen mindestens 20 mm dick und mindestens 100 mm breit sein.

Die Höhe des Stapels sollte nicht mehr als 1,5 m bei Zäunen und 2,0 m bei Märschen und Plattformen betragen.

7. Installationsanweisungen

7.1. Die Installation von Bauwerken muss gemäß den Anforderungen von GOST 23118 und SNiP III-18 erfolgen.

7.2. Beim Einbau von Bauwerken muss deren gestalterische Lage gewährleistet sein, die die Bildung einer Rückneigung der Stufen von mehr als 1° ausschließt.

8. Herstellergarantie

8.1. Der Hersteller muss sicherstellen, dass die Bauwerke den Anforderungen dieser Norm entsprechen, vorbehaltlich der in dieser Norm festgelegten Transport-, Lager- und Installationsbedingungen. - Neigungswinkel der Treppe; - Schrittweite; - Stufenhöhe

In den Abbildungen 2-5 werden die eingekreisten Knoten durch Schweißen mit Hilfe zusätzlicher Elemente versteift.

INHALT

1. Hauptparameter und Abmessungen

2. Technische Anforderungen

3. Vollständigkeit

Das Kit sollte Folgendes enthalten:

5. Kontrollmethoden

6. Etikettierung, Verpackung, Transport und Lagerung

7. Installationsanweisungen

8. Herstellergarantie

Anhang (Referenz). Anordnungsdiagramme von Flugtreppen

STAATLICHER STANDARD DER UDSSR-UNION

Marschierende Treppen,
STELLEN UND ZÄUNE
STAHL

TECHNISCHE BEDINGUNGEN

GOST 23120-78

STAATLICHES KOMITEE DER UDSSR
ÜBER BAUANGELEGENHEITEN

Moskau

ENTWICKELT UND IN DEN Orden des Roten Banners der Arbeit eingeführt vom Zentralen Forschungs- und Designinstitut für Metallbaukonstruktionen (TsNIIproektstalkonstruktsiya) des Staatlichen Baukomitees der UdSSR

Allunionswissenschaftliches Forschungs- und Design-Technologisches Institut (VNIKTIstalkonstruktsiya) Ministerium für Installation und Sonderbau der UdSSR

Allunionsstaatliches Designinstitut für die Industrialisierung von Installationsarbeiten (Gipromontazhindustriya) Ministerium für Installation und Sonderbau der UdSSR

DARSTELLER

V. M. Laptev(Themenleiter), L. A. Peskova, S. I. Bochkova, A. F. Gai, L. M. Dudilovsky, B. A. Shtepa

GENEHMIGT UND IN KRAFT getreten durch Beschluss Nr. 71 des Staatlichen Komitees des Ministerrates der UdSSR für Bauangelegenheiten vom 28. April 1978

STAATLICHER STANDARD DER UDSSR-UNION

Durch den Beschluss Nr. 71 des Staatskomitees des Ministerrats der UdSSR für Bauangelegenheiten vom 28. April 1978 wurde die Gültigkeitsdauer festgelegt

vom 01.01.1979

bis 01.01.1984

Diese Norm gilt für Treppen, Plattformen und deren Umzäunung aus Stahl, die in Industriegebäuden und Bauwerken verwendet werden, die in Bereichen mit einer Auslegungstemperatur von minus 65 °C und mehr errichtet und betrieben werden.

Die Norm legt technische Anforderungen für Flugtreppen mit einem Neigungswinkel von 45 und 60°, rechteckige Übergangsplattformen und Zäune dafür fest, die aus kaltgeformten und warmgewalzten Profilen hergestellt und für vorübergehende Standardlasten von 200, 300 und 400 kgf/ ausgelegt sind. m 2.

Flugtreppen, Plattformen und Zäune dafür müssen alle Anforderungen von GOST 23118-78 und die in den entsprechenden Abschnitten dieser Norm festgelegten Anforderungen erfüllen.

1. Hauptparameter und Abmessungen

1.1. Die Hauptparameter und Abmessungen von Treppenläufen, rechteckigen Plattformen und Zäunen dazu müssen den in der Zeichnung angegebenen entsprechen. 1 - 4 und in der Tabelle. 1 - 4.

Treppe

____________

*Gemäß KMD-Zeichnungen.

1 - Kosour; 2 - Schritt; 3 - Stützstange; 4 - Stützecke; 5 - Rippe

Mist. 1

Tabelle 1

Maße in mm

A

H

L

H

B

B

B 1

B 1

45°

1200

1200

1800

1800

2400

2400

3000

3000

1000

3600

3600

4200

4200

60°

1200

1800

1039

2400

1386

3000

1732

3600

2078

4200

2425

4800

2771

5400

3118

6000

3464

Veranstaltungsorte

______________

*Gemäß KMD-Zeichnungen.

1 - Balken; 2 - Kantenelement; 3 - Bodenbelag; 4 - Rippe

Mist. 2

Tabelle 2

mm

Ln

900; 1200; 1500; 1800; 2100; 2400; 3000; 3600; 4200; 4800; 5400; 6000

B

B 1

Treppengeländer

____________

*Gemäß KMD-Zeichnungen.

1 - Stand; 2 - Handlauf, 3 4 - Seitenelement

Mist. 3

Tabelle 3

Maße in mm

A

H oder

L oder

h o

H

l o

Geländeumzäunung


____________

*Gemäß KMD-Zeichnungen.

1 - Stand; 2 - Handlauf, 3 - mittleres umschließendes Element; 4 - Seitenelement

Mist. 4

Tabelle 4

mm

H oder

1000; 1200

L oder

900; 1200; 1500; 1800; 2100; 2400; 3000; 3600; 4200; 4800; 5400; 6000

h o

140

H

l o

Von 600 bis 1300

Beispiel für ein SymbolTreppenlaufmarke (ML) aus kaltgeformtem Profil (X) mit eingeprägten Stufen (W), im Winkel von 45° und Abmessungen N= 6 dm und IN= 8 dm:

MLKhSh45-6.8 GOST 23120-78

Dasselbe, Plattformen (PM) aus kaltgeformtem Profil mit gewelltem Bodenbelag (F) und AbmessungenLn= 9 dm und IN= 6 dm:

PMHF-9.6 GOST 23120-78

Das gleiche, das linke Geländer (OGl) einer Treppe aus einem kaltgeformten Profil ohne Seitenelement, im Winkel von 45° und AbmessungenH oder= 10 dm und H= 24 dm:

OGlMLH45-10.24 GOST 23120-78

Dasselbe, rechtes Geländer (OGp) mit Seitenelement (EB):

OGpMLHEb45-10.24 GOST 23120-78

Dasselbe, Plattformzaun aus kaltgeformtem Profil mit Seitenelement und AbmessungenH oder= 10 dm und L oder= 9 dm:

OGPMHEb-10.9 GOST 23120-78

1.2. Abhängig von den Betriebsbedingungen sollten die Stufen von Flugtreppen und Beläge rechteckiger Plattformen aus zwei Arten bestehen:

1 – massiv aus Wellstahl (F);

2 - Gitter, Versionen:

Ш - aus geprägten Elementen;

R - aus Streifen am Rand und Rundstahl;

C – von Streifen an einer Kante in eine Richtung;

B – aus Streckstahl.

1.3. Die Arten von Treppenstufen und Bodenbelägen in rechteckigen Plattformen sind in Abb. dargestellt. 5.

1.4. Im Anhang finden Sie Anordnungsdiagramme von Flugtreppen, Plattformen und Zäunen.

Arten von Treppenstufen und Terrassenplattformen

Typ 1. Festkörper (F)

Typ 2. Gitter

Ausführung Ø Ausführung R

Ausführung C Ausführung B

Mist. 5

2. Technische Anforderungen

2.1. Die Strukturen von Treppenläufen, Podesten und Zäunen dazu (im Folgenden als Strukturen bezeichnet) müssen gemäß den Anforderungen dieser Norm, SNiP III-18-75, gemäß den in der vorgeschriebenen Weise genehmigten Arbeitszeichnungen von KMD hergestellt werden Benehmen.

2.2. Die Konstruktionen sollten aus Kohlenstoffstahl der Klasse C38/23 der folgenden Qualitäten gemäß GOST 380-71 bestehen:

VSt3kp2 – für Baugebiete mit einer geschätzten Außenlufttemperatur von minus 40 °C und mehr;

VSt3Gps5 – das Gleiche, mit einer geschätzten Außenlufttemperatur unter minus 40 °C° Von bis zu minus 65 °C inkl.

2.3. Die maximalen Abweichungen der Längenmaße von Bauwerken von den Nennmaßen, Abweichungen der Form und Lage der Flächen von den Bemessungsmaßen sind in der Tabelle angegeben. 5.

2.4. Schweißverbindungen von Elementen müssen mechanisiert ausgeführt werden. Wenn keine Ausrüstung zum Schweißen mit maschinellen Verfahren vorhanden ist, ist das manuelle Schweißen zulässig.

2.5. Materialien zum Schweißen müssen gemäß SNiP akzeptiert werden II -B.3-72.

2.6. Für Schraubverbindungen müssen Schrauben mit normaler Genauigkeit gemäß GOST 7798-70 und gemäß SNiP verwendet werden II -B.3-72.

2.7. Strukturen müssen grundiert und gestrichen werden. Grundierung und Lackierung müssen der fünften Beschichtungsklasse nach GOST 9.032-74 entsprechen.

2.8. Werks- und Installationsverbindungen von Zaunelementen sollten keine scharfen Vorsprünge oder Kanten aufweisen.

Tabelle 5

mm

Nenngröße und Bezeichnung der Abweichung

Vorher. aus Treppenlauf, Treppenabsatz, Umzäunung von Treppenlauf und Treppenabsatz

Skizzieren

Länge L zu; L p; L oder

bis 1000 inkl.

± 1,6

Mist. 1 - 4

Breite B 1

St. 1000 bis 1600 inkl.

± 2,0

Höhe N p; N l

St. 1600 bis 2500 inkl.

± 2,5

St. 2500 bis 4000 inkl.

± 3,0

St. 4000 bis 8000 inkl.

± 4,0

Abstand zwischen Rippen in Stringern und Plattformträgernl o

± 2,0

Mist. 1 und 2

Abstand zwischen Zaunpfostenl o

± 2,0

Mist. 3 und 4

Ungleichheit der Diagonalen (Nichtrechtwinkligkeit), mehr nicht

Abstand zwischen Lochmitten innerhalb einer Gruppe A

± 1,3

Abstand zwischen Lochgruppen A

Zeichnung 1-4

Nichtgeradheit (D ) entlang der LängeL:

bis 1000 inkl.

St. 1000 bis 1600 inkl.

» 1000 » 2500 »

» 2500 » 4000 »

» 4000 » 8000 »

3. Vollständigkeit

3.1. Die Aufbauten müssen vom Hersteller als kompletter Satz geliefert werden.

Das Kit sollte Folgendes enthalten:

Treppen, Treppenabsätze und Zäune zu ihnen;

Zusatzteile zum Verbinden von Bauwerken;

Schrauben, Muttern und Unterlegscheiben (Lieferung in 10 % größeren Mengen als in den Konstruktionszeichnungen angegeben);

technische Dokumentation gemäß den Anforderungen von GOST 23118-78.

4. Annahmeregeln

4.1. Entwürfe zur Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen dieser Norm müssen von der technischen Kontrolle des Herstellers akzeptiert werden.

4.2. Überwachung von Abweichungen der linearen Abmessungen von Bauwerken (einschließlich der Querschnittsabmessungen von Walzprofilen) vom Nennwert, Abweichungen der Form und Lage der Oberflächen von Teilen von der Konstruktion, der Qualität von Schweißverbindungen und der Vorbereitung der Oberfläche für Schutzbeschichtungen sollten vor dem Grundieren der Strukturen durchgeführt werden.

4.3. Die Abnahme von Bauwerken muss in Chargen erfolgen. Die Charge umfasst ähnliche Strukturen, die mit derselben Technologie und aus Materialien derselben Qualität hergestellt wurden.

Die Chargengröße wird im Einvernehmen zwischen Hersteller und Verbraucher festgelegt.

4.4. Bei der stichprobenartigen Abnahmeprüfung werden 3 Designs aus der Charge ausgewählt. müssen einer Stück-für-Stück-Prüfung auf Einhaltung der in dieser Norm festgelegten Anforderungen unterzogen werden.

4.5. Wenn bei der Überprüfung der ausgewählten Strukturen mindestens eine Struktur auftritt, die die Anforderungen dieser Norm nicht erfüllt, sollte eine doppelte Anzahl von Strukturen aus derselben Charge ausgewählt und erneut getestet werden. Wenn bei einer erneuten Prüfung mindestens ein Design vorliegt, das die Anforderungen dieser Norm für einen der Indikatoren nicht erfüllt, wird diese Charge abgelehnt und zur Überarbeitung geschickt.

4.6. Der Verbraucher hat das Recht, Strukturen zu akzeptieren und dabei die in dieser Norm festgelegten Akzeptanzregeln und Kontrollmethoden anzuwenden.

5. Kontrollmethoden

5.1. Die Überwachung von Abweichungen der linearen Abmessungen von Bauwerken von den Nennmaßen sowie von Abweichungen der Form und Lage von Oberflächen von den Entwurfsmaßen sollte mit universellen Methoden und Mitteln erfolgen.

5.2. Die Qualitätskontrolle der Nähte von Schweißverbindungen und der Abmessungen ihrer Abschnitte muss gemäß SNiP III-18-75 durchgeführt werden.

6. Etikettierung, Verpackung, Transport und Lagerung

6.1. Hergestellte Konstruktionen müssen gekennzeichnet sein.

6.2. Die Konstruktionen von Treppenhäusern und Podesten müssen Element für Element oder in Paketen bestehend aus mehreren Elementen transportiert werden. Zaunkonstruktionen sollten nur in Paketen transportiert werden.

6.3. Die Art und Weise, Strukturelemente zu Paketen zu verbinden, muss ihre gegenseitige Verschiebung und Beschädigung während des Transports und der Lagerung verhindern.

6.4. An jedem Paket oder jeder Struktur ist ein Etikett angebracht, auf dem folgende Kennzeichnungen angebracht werden müssen:

Bestellnummer;

Nummer der KMD-Zeichnung, nach der die Struktur erstellt wurde.

6.5. Jedes Bauelement muss mit einem Symbol der Elementmarke gekennzeichnet sein (ohne Standardbezeichnung, siehe Abschnitt 1.1).

6.6. An der Wand der Wange des Treppenlaufs auf der rechten Seite entlang des Aufstiegs, an der Wand des Podestbalkens und an der Oberkante des Handlaufs des Zauns müssen Markierungen mit unauslöschlicher Farbe angebracht werden.

6.7. Verbindungsteile von Bauwerken müssen mit den Bauwerken mitgeliefert werden. Nach Absprache mit dem Kunden ist es möglich, Verbindungsteile getrennt von den Konstruktionen zu liefern; in diesem Fall müssen sie in Holzkisten gemäß GOST 2991-76 verpackt werden.

6.8. Das Gewicht des Pakets sollte 3 Tonnen nicht überschreiten.

6.9. Konstruktionen müssen in Stapeln in horizontaler Position transportiert und gelagert werden, gestützt auf Holzunterlagen und Dichtungen. Die Polster müssen mindestens 50 mm dick und mindestens 100 mm breit sein. Dichtungen müssen mindestens 20 mm dick und mindestens 100 mm breit sein.

Die Höhe des Stapels sollte nicht mehr als 1,5 m bei Zäunen und 2,0 m bei Märschen und Plattformen betragen.

7. Installationsanweisungen

7.1. Die Installation von Bauwerken muss gemäß den Anforderungen von GOST 23118-78 und SNiP III-18-75 erfolgen.

7.2. Beim Einbau von Bauwerken muss deren gestalterische Lage gewährleistet sein, die die Bildung einer Rückneigung der Stufen von mehr als 1° ausschließt.

8. Herstellergarantie

8.1. Der Hersteller muss sicherstellen, dass die Bauwerke den Anforderungen dieser Norm entsprechen, vorbehaltlich der in dieser Norm festgelegten Transport-, Lager- und Installationsbedingungen.

Anwendung
Information

Anordnungsdiagramme von Flugtreppen

N e- Bodenhöhe oder Abstand zwischen den Stockwerken; H, L, B, L p, H oder- Nennmaße der Treppenelemente; A - Neigungswinkel der Treppe ; B- Schrittweite; H- Stufenhöhe

In den Diagrammen 2 - 5 werden die eingekreisten Knoten durch Schweißen mit Hilfe zusätzlicher Elemente versteift.

1. Hauptparameter und Abmessungen .. 2

2. Technische Anforderungen . 6

3. Vollständigkeit . 8

4. Annahmeregeln . 8

5. Kontrollmethoden . 8

6. Etikettierung, Verpackung, Transport und Lagerung . 8

7. Installationsanweisungen . 9

8. Herstellergarantie . 9

Anhang Layoutdiagramme von Flugtreppen . 10