Norwegen ist ein wohlhabendes und hochentwickeltes Land, das Investoren aus der ganzen Welt anzieht. Es ist zu beachten, dass die Eröffnung eines Unternehmens in Norwegen eine sehr schwierige Angelegenheit ist. Wenn Sie organisieren möchten Ihr Unternehmen in Norwegen, dann müssen Sie sich eingehend mit der Aktivität befassen, auf der Sie ein Unternehmen aufbauen möchten.

Laut Statistik eröffnen in Norwegen jedes Jahr etwa zehntausend neue Unternehmen, obwohl in diesem Land etwa fünf Millionen Menschen leben. Darüber hinaus sieht die norwegische Gesetzgebung Unterstützung für kleine Unternehmen vor. Die Mehrheit der norwegischen Unternehmen ist im Dienstleistungssektor tätig, während eine Minderheit der Unternehmen im Agrar- und Handelssektor tätig ist. In diesem Land entwickeln sich kleine Unternehmen aktiv in der Produktion von Jagd- und Sportgeräten, im Tourismus und in der Fischzucht.

Wenn Sie daran interessiert sind, in Norwegen ein Unternehmen zu gründen, sollten Sie sich auf den Tourismussektor konzentrieren. Jedes Jahr kommen etwa 5 Millionen Touristen aus den USA, der Ukraine und Russland nach Norwegen, um die einzigartige norwegische Natur zu genießen und zu erleben verschiedene Arten Wintersport.

Es ist sinnvoll, sich im Restaurant- oder Hotelbetrieb zu versuchen oder einen eigenen Unterhaltungs- oder Sportverein zu eröffnen. Viele Unternehmer haben neue Arten von Ausflügen entwickelt, die ihnen gutes Geld einbringen.

Um ein Unternehmen in Norwegen zu eröffnen, muss ein potenzieller Gründer über 18 Jahre alt sein und außerdem über eine Identifikationsnummer und eine Aufenthaltserlaubnis in Norwegen verfügen. Bitte beachten Sie, dass Sie einen norwegischen Sitz oder einen Vertreter in Norwegen benötigen, der die Steuern für Sie zahlt.

Es ist zu beachten, dass es in Norwegen mehrere Beschränkungen für ausländische Investitionen gibt. Dies betrifft vor allem den Erwerb von Anteilen an norwegischen Unternehmen in den Bereichen Versicherungen, Finanzen, Lufttransport, Schifffahrt und Energie. Wenn ein ausländischer Investor ein Drittel oder mehr eines norwegischen Unternehmens kaufen möchte, das einen Umsatz von etwa 50 Millionen NOK erzielt oder mehr als 50 Mitarbeiter beschäftigt, muss der ausländische Investor dies dem norwegischen Handelsministerium mitteilen.

Wenn Sie in Norwegen ein eigenes Unternehmen gründen, müssen Sie eine geeignete Unternehmensform wählen, die Ihre Steuern und Haftung bestimmt. Zu den beliebtesten Organisationsformen gehören: Aktiengesellschaft, selbstständig und Kameradschaft. Was die Form eines Privatunternehmers betrifft, bedeutet dies, dass der Unternehmer selbst für die Schulden seines Unternehmens einstehen muss. Auch im Falle einer Liquidation des Unternehmens wird die Schuld nicht erlassen, d. h. sie wird automatisch aus den weiteren Einkünften des ehemaligen Firmenchefs beglichen.

Eine ebenso beliebte Form der Unternehmensorganisation in Norwegen ist die Aktiengesellschaft – Aksjeselskap. Der Unterschied besteht darin, dass die Gesellschafter der Aktiengesellschaft keine persönliche Verantwortung für die Schulden und Verpflichtungen der Gesellschaft tragen. In diesem Fall ist die Haftung nur auf das angesammelte Kapital des Unternehmens beschränkt. Außerdem erfordert eine Aktiengesellschaft eine komplexere Buchhaltungsberichterstattung. Das genehmigte Mindestkapital einer Aktiengesellschaft beträgt 100.000 NOK.

Eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung ist eine weitere Form der Unternehmensorganisation in Norwegen. In der Regel gibt es diese Form in zwei Formen: eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (die Gründer haften für die Schulden der Gesellschaft, jedoch im Rahmen ihrer Anteile) und eine Gesellschaft mit gemeinschaftlicher Haftung (die Gründer haften für die Verbindlichkeiten anderer). Gründer und das Unternehmen).

Aufenthaltserlaubnis Visum für das norwegische Staatsbürgerschaftsbüro in Russland

Alle beteiligten Privatunternehmer und Unternehmen kommerzielle Aktivitäten, muss bei Brønnøysundregistrene, der zentralen Registrierungsstelle in Norwegen, registriert werden. Ausgenommen sind Tätigkeiten, die den Charakter einer Leidenschaft oder eines Hobbys haben. Es gibt keine klaren Grenzen zwischen den Konzepten Hobby und Unternehmertum. Ein praktischer Leitfaden ist das Mehrwertsteuergesetz, wonach Sie keine Steuern zahlen müssen (und keine Registrierung erforderlich ist), wenn der Umsatz aus der Tätigkeit in den letzten 12 Monaten 30.000 kr nicht übersteigt. Übersteigt der Umsatz diesen Betrag, ist Ihre Tätigkeit bereits wirtschaftlicher Natur und Sie müssen sich anmelden und Steuern zahlen.

Norwegische Staatsbürger und Ausländer mit einer Aufenthaltserlaubnis in Norwegen haben die Möglichkeit, ein Unternehmen anzumelden. Bis vor kurzem gab es zusätzliche Anforderung dass der Ausländer über eine Aufenthaltserlaubnis verfügen und sich in den letzten 3 Jahren im Land aufgehalten haben muss. Diese Anforderung wurde nun entfernt. Das Gesetz über Aktiengesellschaften sieht Beschränkungen vor, die für diese Art der Organisation von Aktivitäten gelten. Der Geschäftsführer (daglig leder) und mindestens die Hälfte der Vorstandsmitglieder der Aktiengesellschaft müssen in den letzten drei Jahren die norwegische Staatsbürgerschaft oder eine Aufenthaltserlaubnis besitzen.

Die wichtigsten Organisationsformen: Privatunternehmer, verantwortungsvolle Personengesellschaft und Aktiengesellschaft. Ein wenig zu jedem:

a) Privatunternehmen [PE] sind die akzeptabelste Organisationsform. Vorteile: Einfachheit und geringer Designaufwand, geringe Anzahl formaler Anforderungen [siehe. AO]. Nachteile: Der Eigentümer trägt die volle persönliche Verantwortung für die Verpflichtungen des Unternehmens. Wenn Ihr Unternehmen jemandem Geld schuldet, werden diese Schulden nicht getilgt, selbst wenn das Unternehmen liquidiert wird. Die Schulden werden von Ihrer künftigen Einkommensquelle [Gehalt aus einem anderen Job] abgezogen. Hier gibt es beispielsweise für Programmierer, die in der Privatwirtschaft tätig sind, etwas zu bedenken. Wenn Ihr Kunde Geld verliert, weil Ihre Software nicht ordnungsgemäß funktioniert, kann es sein, dass Sie Schadensersatzansprüche geltend machen.

b) verantwortungsvolle Partnerschaft [OT] – dasselbe Privatunternehmen mit zwei oder mehr Teilnehmern. Im Gegensatz zu LLPs und LLCs, die in Russland üblich sind, tragen Partnerschaften in Norwegen, vertreten durch ihre Teilnehmer, die volle Verantwortung für ihre Verpflichtungen, genau wie ein Privatunternehmen. Bei dieser Art von Organisation gibt es etwas mehr Formalitäten als im vorherigen Fall; insbesondere ist es notwendig, Gründungsdokumente zu erstellen, aber es gibt hier keine besonderen Schwierigkeiten. Partnerschaften sind in ANS und DA unterteilt. Im zweiten Fall haften die Mitglieder für einen vorher vereinbarten Anteil an den Verpflichtungen des Unternehmens. Wenn Petrov im Gründungsdokument als Verantwortlicher für 30 % der Verbindlichkeiten eingetragen ist, haben die Gläubiger nicht das Recht, ihm mehr als 30 % der Schulden des Unternehmens abzunehmen. Die Gesamthaftung sollte immer 100 % betragen. Die Personengesellschaft zahlt keine Steuern, da sie vor dem Finanzamt keine juristische Person ist. Der Gewinn der Personengesellschaft wird nach Maßgabe der Gründungsurkunden unter ihren Mitgliedern aufgeteilt. Mitglieder der Personengesellschaft wiederum zahlen als Privatunternehmer Steuern auf ihr Einkommen.

c) Eine Aktiengesellschaft ist nicht jedermanns Sache. Für einen normalen Russen ein Anfänger kleines Unternehmen In Norwegen ist die Registrierung einer Aktiengesellschaft schlicht unrealistisch. Tatsache ist, dass bei der Gründung einer JSC die Zahlung eines genehmigten Kapitals in Höhe von mindestens 100.000 kr erforderlich ist. Nicht jeder hat so viel Geld. Es gibt wirklich ein nettes Detail: Kapital kann nicht nur mit Geld, sondern auch mit Eigentum, zum Beispiel einem Auto, eingezahlt werden [sofern Sie eines haben und dessen realer Wert nicht weniger als 100.000 kr beträgt]. Ein weiterer Nachteil dieser Organisationsform ist die Präsenz große Menge Formalitäten, die sowohl Zeit als auch Geld kosten [viele Gründungsdokumente, die Notwendigkeit, Aktionärsversammlungen abzuhalten, verstärkte Finanzberichterstattung an den Staat, obligatorische Prüfungen, begrenzte Möglichkeiten Dividendenzahlung]. Trotzdem bevorzugen viele Menschen diese Art der Organisation, weil sie dem Eigentümer die Möglichkeit gibt, die Steuern zu optimieren. Tatsache ist, dass eine Aktiengesellschaft ein eigenständiges Steuersubjekt ist und sich das Steuerberechnungsschema erheblich und oft positiv von den oben genannten Organisationsformen unterscheidet. Über das Steuersystem in Norwegen wird ein eigener Artikel verfasst, in dem die Einzelheiten näher erläutert werden. Ein weiterer wesentlicher Vorteil einer Aktiengesellschaft ist die beschränkte Haftung der Eigentümer-Aktionäre für die Schulden des Unternehmens. Im Falle einer Insolvenz tragen die Teilnehmer der JSC die damit verbundenen Verluste Aktivitäten des Unternehmens, in innerhalb des Wertes ihrer Anteile.

Wie: Hier nur zum Notfall [aus meiner Erfahrung].

Jedes Jahr entstehen in Norwegen Zehntausende neue Unternehmen. Darüber hinaus ist ein Viertel aller norwegischen Unternehmen im Bereich Verkauf und Vermietung von Immobilien sowie der Erbringung anderer Dienstleistungen in diesem Bereich tätig. Der Anteil der Handels- und Agrarunternehmen beträgt ca. 15 % Gesamtzahl Unternehmen.
Zwei von drei in Norwegen eröffneten Unternehmen sind Analoga der russischen individuelles Unternehmertum, wo der Eigentümer des Unternehmens auch sein einziger Mitarbeiter ist. Den zweitbeliebtesten Platz unter den Unternehmensformen nehmen Aktiengesellschaften ein.
Ein Privatunternehmen (Enkeltmannsforetak) ist eine Organisationsform, bei der ein Unternehmen von einem Unternehmer gegründet wird, der die volle Verantwortung für die Verpflichtungen und Schulden seines Unternehmens trägt. Darüber hinaus wird diese Schuld auch dann nicht erlassen, wenn das Unternehmen liquidiert wird. Die Schulden werden von allen zukünftigen Einkommensquellen des früheren Eigentümers abgezogen, einschließlich des Gehalts aus seinem anderen Job.
Ein Privatunternehmen ist die wichtigste Organisationsform für angehende Unternehmer, die ihr Unternehmen selbstständig führen und leiten möchten. In Norwegen gibt es keine Abkürzung wie die russische Form des Einzelunternehmers. Anforderungen aus verschiedenen Regierungsbehörden Diese Unternehmensform ist viel einfacher zu erreichen als andere Unternehmen. Bei der Eröffnung und Registrierung eines Unternehmens ist lediglich der Name des norwegischen Analogons eines Einzelunternehmers erforderlich: Er muss den Nachnamen seines Eigentümers enthalten. Allerdings muss das Unternehmen eine juristische Adresse in Norwegen haben. Wenn der Eigentümer des Unternehmens nicht im Land ansässig ist, muss das Unternehmen seinen Vertreter registrieren, der alle diese Anforderungen erfüllt. Der Vertreter ist unter anderem für die rechtzeitige Zahlung der Steuern verantwortlich.
Fast alle notwendige Informationen Der Unternehmer gibt dies im Internet auf der Website zur Gewerbeanmeldung an. Es bestehen keine Anforderungen an das genehmigte Kapital von Enkeltmannsforetak. Die Kosten für die Eintragung eines Unternehmens in das Handelsregister betragen etwa 4.000 bis 5.000 NOK.
Der Hauptunterschied zwischen einer Aktiengesellschaft (Aksjeselskap, abgekürzt AS) besteht darin, dass keiner der Gesellschafter der Gesellschaft persönlich für seine Verpflichtungen und Schulden haftet. Die Haftung ist auf die Höhe des eingezahlten und angesammelten Kapitals des Unternehmens (egenkapital) beschränkt. Die Aktiengesellschaft agiert unabhängig juristische Person, das durch das Gesetz über Aktiengesellschaften (aksjeloven) geregelt ist. Diese Organisationsform zeichnet sich durch eine komplexere Struktur des Jahresabschlusses und die Notwendigkeit der Bescheinigung des Jahresabschlusses durch einen Wirtschaftsprüfer aus. Darüber hinaus ist das Unternehmen verpflichtet, Aktionärsversammlungen abzuhalten und Protokolle des Verwaltungsrats zu führen. Eine JSC kann von einem oder mehreren Gesellschaftern gegründet werden. Der Geschäftsführer des Unternehmens (Daglig leder) und mindestens die Hälfte der Vertreter im Vorstand müssen ihren Wohnsitz in Norwegen oder einem der Mitgliedsländer der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft haben. Ihre Staatsangehörigkeit spielt dabei keine besondere Rolle.
Darüber hinaus bestehen Anforderungen an genehmigtes Kapital, Mindestgröße Das sind 30.000 NOK. Dieser Betrag muss vor der Registrierung des Unternehmens bezahlt werden. Die Zuwendung kann sowohl in Geld als auch in Form von Sachwerten (Ausrüstung, Fahrzeuge usw.). Im letzteren Fall müssen Sie zwischen den Gesellschaftern eine Vereinbarung über das Verfahren zur Einbringung von Sachwerten und deren Bewertung treffen. Diese Vereinbarung muss vom Wirtschaftsprüfer des Unternehmens schriftlich bestätigt werden.
Die Gründung einer Aktiengesellschaft ist ziemlich teuer. Der Registrierungsprozess selbst dauert lange und erfordert die Erledigung zahlreicher Formalitäten. Viele Unternehmer entscheiden sich jedoch für diese spezielle Organisationsform, weil sie dadurch die Steuerzahlungen optimieren können. Da eine Aktiengesellschaft ein eigenständiges Steuersubjekt ist, unterscheidet sich ihr Steuerberechnungsschema von dem anderer Gesellschaftsformen. Ein weiterer Grund für die Beliebtheit von Aktiengesellschaften in Norwegen ist die begrenzte Haftung der Eigentümer-Aktionäre für die Schulden des Unternehmens.
Die häufigsten Formen von Gesellschaften mit beschränkter Haftung in Norwegen sind:
Gesellschaft mit gemeinsamer Haftung (Ansvarlig selskap, abgekürzt ANS), deren Gründer für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft und die Verbindlichkeiten anderer Gründer haften;
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (Selskap med delt ansvar, abgekürzt DA), deren Gründer gesamtschuldnerisch für die Verbindlichkeiten und Schulden der Gesellschaft haften, jedoch im Rahmen ihrer Anteile (Aktien).
Im Gegensatz zu russischen LLCs haften die Gründer norwegischer Personengesellschaften unbeschränkt für die Verbindlichkeiten des gesamten Unternehmens. Der Hauptsitz des Unternehmens muss sich in Norwegen befinden. In diesem Fall besteht für die Teilnehmer in der Regel keine Wohnsitzvoraussetzung im Land. Zur Registrierung einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung oder einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung sind alle ihre Gesellschafter verpflichtet Gründungsurkunden, die die Beziehungen zwischen ihnen regeln (Selskapsavtale). Alles, was mit der Registrierung, Verwaltung und Liquidation von Gesellschaften mit beschränkter Haftung oder Mithaftung zusammenhängt, ist im Aktiengesetz (Selskapsloven) geregelt. Sie sind verpflichtet, eine Prüfung durchzuführen und einen Jahresfinanzbericht zu erstellen.
Ein Unternehmen kann einen Wirtschaftsprüfer ablehnen, wenn:
1. Die Einnahmen aus dem Betrieb des Unternehmens betragen weniger als 5.000.000 NOK.
2. Das Unternehmen hat nicht mehr als 10 Mitarbeiter.
3. Der Bilanzbetrag des Unternehmens beträgt nicht mehr als 20.000.000 NOK.
Der Prüfungsbericht ist spätestens sieben Monate nach Ende des Berichtszeitraums beim Handelsregister einzureichen. Alle norwegischen Unternehmen sind außerdem nach dem Companies Act verpflichtet, jährliche Hauptversammlungen abzuhalten.
Alle Privatunternehmer und Organisationen, die gewerbliche Tätigkeiten ausüben, müssen beim norwegischen Zentralregistrierungsamt (Bronnoysundregistrene) registriert sein. Eine Ausnahme bilden Unternehmen, deren Tätigkeit den Charakter einer Leidenschaft oder eines Hobbys hat. Da es keine klaren Grenzen gibt, die Unternehmertum von Hobbys trennen würden, orientieren sie sich in der Regel am Mehrwertsteuergesetz (Merverdiavgiftsloven). Demnach sind Unternehmen, deren Umsatz in den letzten 12 Monaten 30.000 NOK nicht übersteigt, von der Steuerzahlung (und damit von der Registrierungspflicht) befreit. Liegt der Umsatz des Unternehmens über diesem Betrag, wird davon ausgegangen, dass seine Tätigkeit bereits wirtschaftlicher Natur ist, sodass es sich registrieren und Steuern zahlen muss.
Die Einkommensteuer eines Unternehmens oder einer Zweigniederlassung in Norwegen beträgt 28 %. Der allgemeine Steuersatz für Dividenden, die an ausländische Aktionäre gezahlt werden, beträgt 25 %, sofern in einem Doppelbesteuerungsabkommen nichts anderes bestimmt ist. Im letzteren Fall kann der Steuersatz zwischen 0 % und 15 % liegen. Dividenden, die ein ansässiges Unternehmen von einem ausländischen Unternehmen erhält, sind in dessen Gesamteinkommen enthalten und unterliegen der Einkommensteuer (sofern ein Doppelbesteuerungsabkommen nichts anderes vorsieht). Die Kapitalgewinne eines Unternehmens sind ebenfalls im Gesamtergebnis enthalten und unterliegen der Einkommensteuer.
Um ein Unternehmen in Norwegen registrieren zu lassen, muss der Gründer über 18 Jahre alt sein und über eine sogenannte Identifikationsnummer (D-Nummer) verfügen. Ausländer müssen eine Aufenthaltserlaubnis in Norwegen haben. Bis vor Kurzem galt für ausländische Unternehmer im Land eine weitere Anforderung: Sie mussten sich in den letzten drei Jahren im Land aufhalten. Diese Anforderung wurde nun aufgehoben. Um ein Unternehmen registrieren zu können, muss es jedoch einen norwegischen Sitz haben. Andernfalls müssen Sie einen Vertreter in Norwegen beauftragen, der Steuern und andere obligatorische Gebühren übernimmt.
Die norwegischen Gesetze regeln so detailliert wie möglich das Verfahren für den Erwerb norwegischer Unternehmen durch Ausländer. Wenn ein Ausländer 1/3 bis 2/3 eines Anteils an einem norwegischen Unternehmen erwirbt, ist er verpflichtet, das norwegische Handelsministerium in einem der folgenden Fälle zu benachrichtigen:
Der Umsatz des Unternehmens betrug mehr als 50 Millionen NOK.
Das Unternehmen hat in den letzten acht Jahren vor dem Kauf für jedes seiner Projekte staatliche Unterstützung in Höhe von mehr als 5 Mio. NOK erhalten.
Zum Zeitpunkt der Übernahme beschäftigte das Unternehmen mehr als 50 Mitarbeiter.
Darüber hinaus gelten im Land eine Reihe von Beschränkungen für ausländische Investitionen. Sie beziehen sich hauptsächlich auf den Erwerb von Anteilen norwegischer Unternehmen durch ausländische Investoren, die in den Bereichen Luftfahrt, Schifffahrt, Finanzen und Versicherungen, Fischerei und Energie tätig sind.

Das hochentwickelte und wohlhabende Norwegen zieht Investoren aus der ganzen Welt an. Allerdings ist die Eröffnung eines eigenen Unternehmens hier gar nicht so einfach: Sie benötigen fundierte Kenntnisse und Erfahrung in der Geschäftstätigkeit sowie den Willen und die Geduld, herauszufinden, was genau in Norwegen Gewinn bringt.

Laut Statistik entstehen jedes Jahr Zehntausende neuer Unternehmen in Norwegen – in einem Land, in dem nur fünf Millionen Menschen leben, was darauf hindeutet, dass die norwegische Gesetzgebung kleine Unternehmen unterstützt. Wenn wir darüber hinaus über den Tätigkeitsbereich all dieser Unternehmen sprechen, dann sind 60 % von ihnen im Dienstleistungssektor tätig, ein Viertel ist im Immobilien- und damit verbundenen Dienstleistungssektor tätig und 15 % sind im Handels- und Agrarsektor tätig. Darüber hinaus entwickeln sich kleine Unternehmen aktiv in den Bereichen Tourismus, Fischzucht sowie der Herstellung von Sport- und Jagdausrüstung.

Wenn wir darüber sprechen, in Norwegen ein Unternehmen für einen Ausländer zu eröffnen, sollten wir uns wahrscheinlich mit dem Tourismus befassen besondere Aufmerksamkeit. Jedes Jahr kommen etwa 5 Millionen Touristen aus Europa, Russland und den USA nach Norwegen – sie interessieren sich erstens für die einzigartige norwegische Natur und zweitens für Angeln und nordische Sportarten.

Sie können es also versuchen Hotelbetrieb oder ein Restaurant eröffnen oder einen eigenen Sport- oder Unterhaltungsclub eröffnen, entwickeln Sie neue Arten von Ausflügen. Übrigens, in Tourismusunternehmen In Norwegen gibt es bereits einige Russen, die sich hauptsächlich auf russische Touristen konzentrieren.

Norweger und Expats, die bereits in Norwegen leben, können beim norwegischen Industrie- und Regionalentwicklungsfonds einen Antrag stellen finanzielle Unterstützung um Ihr eigenes Geschäft zu eröffnen, innerhalb Regierungsprogramme kleinen Unternehmen helfen. Dazu ist es notwendig, diesem Fonds einen ausgearbeiteten Businessplan vorzulegen, der von den Experten des Fonds als profitabel erachtet wird.

Um ein eigenes Unternehmen in Norwegen zu eröffnen, muss der potenzielle Gründer mindestens 18 Jahre alt sein und über eine Aufenthaltserlaubnis in Norwegen sowie eine Identifikationsnummer verfügen. Darüber hinaus benötigen Sie für die Registrierung eines Unternehmens eine norwegische Rechtsadresse oder einen Vertreter in Norwegen, der die Steuern für Sie zahlt.

Es gibt verschiedene Beschränkungen für ausländische Investitionen in Norwegen, diese gelten jedoch hauptsächlich für den Erwerb von Anteilen an norwegischen Unternehmen in der Schifffahrts- oder Lufttransportbranche sowie auf den Finanz- und Versicherungsmärkten und im Energiesektor. Darüber hinaus ist ein Ausländer verpflichtet, das norwegische Handelsministerium zu benachrichtigen, wenn er beabsichtigt, ein Drittel oder mehr eines norwegischen Unternehmens zu kaufen, dessen Umsatz mehr als 50 Millionen norwegische Kronen beträgt oder dessen Belegschaft mehr als 50 Personen umfasst.

Schließlich ist es bei der Gründung Ihres eigenen Unternehmens in Norwegen wichtig, die richtige Unternehmensform zu wählen, die Ihre Steuern und Haftung bestimmt. Von den Zehntausenden neuen Unternehmen, die jedes Jahr in Norwegen entstehen, sind zwei Drittel Analogien zum russischen Einzelunternehmertum, bei dem der Eigentümer des Unternehmens sein eigener Mitarbeiter ist. Ein privates Unternehmen, auf Norwegisch – Enkeltmannsforetak – bedeutet, dass der Unternehmer selbst die volle Verantwortung für die Verpflichtungen und Schulden seines Unternehmens trägt. Diese Schulden werden auch bei Liquidation des Unternehmens nicht erlassen und aus den späteren Einkünften des ehemaligen Eigentümers des Unternehmens beglichen.

Die Anforderungen an ein Privatunternehmen in Norwegen sind geringer als für andere Formen der Unternehmensorganisation. Um ein solches Unternehmen zu eröffnen, ist es zusätzlich zu den Standardanforderungen einer juristischen Adresse und eines norwegischen Vertreters erforderlich, den Namen des Unternehmens zu registrieren, der den Nachnamen seines Eigentümers angibt. Es gibt keine Anforderungen an das genehmigte Kapital privater Unternehmen. Fast das gesamte Registrierungsverfahren kann online auf der norwegischen Udurchgeführt werden. Die Registrierung im Handelsregister kostet Sie 4.000 bis 5.000 NOK.

Die zweitbeliebteste Form der Unternehmensorganisation in Norwegen ist die Aktiengesellschaft – Aksjeselskap. Der Unterschied besteht darin, dass die Teilnehmer einer Aktiengesellschaft in Norwegen keine persönliche Verantwortung für ihre Verpflichtungen und Schulden tragen: Die Haftung ist auf das angesammelte Kapital des Unternehmens beschränkt. Der zweite Unterschied zwischen einer Aktiengesellschaft besteht darin, dass ihre Abschlüsse komplexer sind und die Jahresabschlüsse von einem Wirtschaftsprüfer beglaubigt werden müssen. Der Geschäftsführer der Aktiengesellschaft und mindestens die Hälfte des Vorstands müssen ihren Wohnsitz in Norwegen oder einem der Länder der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft haben, ihre Staatsbürgerschaft spielt jedoch keine Rolle. Das genehmigte Mindestkapital einer Aktiengesellschaft beträgt 100.000 NOK.

Schließlich gibt es in Norwegen auch eine solche Form der Unternehmensorganisation wie eine Haftungsgesellschaft: mit gesamtschuldnerischer Haftung, wenn die Gründer für die Verbindlichkeiten des Unternehmens und anderer Gründer haften, und mit beschränkter Haftung, wenn die Gründer für die Schulden haften des Unternehmens, jedoch im Rahmen ihrer Anteile.

Starten Sie Ihr eigenes Unternehmen in Norwegen

Jedes Jahr entstehen in Norwegen Zehntausende neue Unternehmen. Darüber hinaus ist ein Viertel aller norwegischen Unternehmen im Bereich Verkauf und Vermietung von Immobilien sowie der Erbringung anderer Dienstleistungen in diesem Bereich tätig. Der Anteil der Handels- und Agrarunternehmen beträgt etwa 15 % der Gesamtzahl der Unternehmen.

Zwei von drei in Norwegen eröffneten Unternehmen sind Analoga zum russischen Einzelunternehmertum, bei dem der Eigentümer des Unternehmens auch dessen einziger Angestellter ist. Den zweitbeliebtesten Platz unter den Unternehmensformen nehmen Aktiengesellschaften ein.

Privatunternehmen(Enkeltmannsforetak) – Dies ist eine Organisationsform, bei der ein Unternehmen von einem Unternehmer gegründet wird, der die volle Verantwortung für die Verpflichtungen und Schulden seines Unternehmens trägt. Darüber hinaus wird diese Schuld auch dann nicht erlassen, wenn das Unternehmen liquidiert wird. Die Schulden werden von allen zukünftigen Einkommensquellen des früheren Eigentümers abgezogen, einschließlich des Gehalts aus seinem anderen Job.

Ein Privatunternehmen ist die wichtigste Organisationsform für angehende Unternehmer, die ihr Unternehmen selbstständig führen und verwalten möchten. In Norwegen gibt es keine Abkürzung wie die russische Form des Einzelunternehmers. Die Anforderungen verschiedener Regierungsbehörden an diese Unternehmensform sind wesentlich einfacher als für andere Unternehmen. Bei der Eröffnung und Registrierung eines Unternehmens ist lediglich der Name des norwegischen Analogons eines Einzelunternehmers erforderlich: Er muss den Nachnamen seines Eigentümers enthalten. Allerdings muss das Unternehmen eine juristische Adresse in Norwegen haben. Wenn der Eigentümer des Unternehmens nicht im Land ansässig ist, muss das Unternehmen seinen Vertreter registrieren, der alle diese Anforderungen erfüllt. Der Vertreter ist unter anderem für die rechtzeitige Zahlung der Steuern verantwortlich.

Fast alle notwendigen Informationen stellt der Unternehmer im Internet auf der Website zur Unternehmensregistrierung zur Verfügung. Es bestehen keine Anforderungen an das genehmigte Kapital von Enkeltmannsforetak. Die Kosten für die Eintragung eines Unternehmens in das Handelsregister betragen ca. 4.000–5.000 NOK.

Hauptunterschied Aktiengesellschaft(Aksjeselskap, abgekürzt AS) besteht darin, dass keiner der Gesellschafter des Unternehmens persönlich für seine Verpflichtungen und Schulden haftet. Die Haftung ist auf die Höhe des eingezahlten und angesammelten Kapitals des Unternehmens (egenkapital) beschränkt. Eine Aktiengesellschaft fungiert als unabhängige juristische Person, deren Handlungen durch das Gesetz über Aktiengesellschaften (aksjeloven) geregelt sind. Diese Organisationsform zeichnet sich durch eine komplexere Struktur des Jahresabschlusses und die Notwendigkeit der Bescheinigung des Jahresabschlusses durch einen Wirtschaftsprüfer aus. Darüber hinaus ist das Unternehmen verpflichtet, Aktionärsversammlungen abzuhalten und Protokolle des Verwaltungsrats zu führen. Eine JSC kann von einem oder mehreren Gesellschaftern gegründet werden. Der Geschäftsführer des Unternehmens (Daglig leder) und mindestens die Hälfte der Vertreter im Vorstand müssen ihren Wohnsitz in Norwegen oder einem der Mitgliedstaaten der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft haben. Ihre Staatsangehörigkeit spielt dabei keine besondere Rolle.

Darüber hinaus bestehen Anforderungen an das genehmigte Kapital, dessen Mindestbetrag 100.000 NOK beträgt. Dieser Betrag muss vor der Registrierung des Unternehmens bezahlt werden. Die Zuwendung kann entweder in Geld oder in Form von Sachwerten (Geräten, Fahrzeugen etc.) erfolgen. Im letzteren Fall müssen Sie zwischen den Gesellschaftern eine Vereinbarung über das Verfahren zur Einbringung von Sachwerten und deren Bewertung treffen. Diese Vereinbarung muss vom Wirtschaftsprüfer des Unternehmens schriftlich bestätigt werden.

Die Gründung einer Aktiengesellschaft ist ziemlich teuer. Der Registrierungsprozess selbst dauert lange und erfordert die Erledigung zahlreicher Formalitäten. Viele Unternehmer entscheiden sich jedoch für diese Organisationsform, weil sie dadurch die Steuerzahlungen optimieren können. Da eine Aktiengesellschaft ein eigenständiges Steuersubjekt ist, unterscheidet sich ihr Steuerberechnungsschema von dem anderer Gesellschaftsformen. Ein weiterer Grund für die Beliebtheit von Aktiengesellschaften in Norwegen ist die begrenzte Haftung der Eigentümer-Aktionäre für die Schulden des Unternehmens.

Die häufigsten Formen von Gesellschaften mit beschränkter Haftung in Norwegen sind:

  • Gesellschaft mit gemeinsamer Haftung(Ansvarlig selskap, abgekürzt ANS), deren Gründer für die Verpflichtungen des Unternehmens und die Verpflichtungen anderer Gründer verantwortlich sind;
  • Gesellschaft mit beschränkter Haftung(Selskap med delt ansvar, abgekürzt DA), deren Gründer gemeinsam für die Verbindlichkeiten und Schulden der Gesellschaft haften, jedoch im Rahmen ihrer Anteile (Aktien).

Im Gegensatz zu russischen LLCs haften die Gründer norwegischer Personengesellschaften unbeschränkt für die Verbindlichkeiten des gesamten Unternehmens. Der Hauptsitz des Unternehmens muss sich in Norwegen befinden. Für die Teilnehmer besteht jedoch in der Regel keine Wohnsitzvoraussetzung im jeweiligen Land. Um eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung oder Gesellschaft mit beschränkter Haftung zu registrieren, erstellen alle ihre Gesellschafter Gründungsdokumente, die die Beziehungen zwischen ihnen regeln (Selskapsavtale). Alles, was mit der Registrierung, Verwaltung und Liquidation von Gesellschaften mit beschränkter Haftung oder Mithaftung zusammenhängt, ist im Aktiengesetz (Selskapsloven) geregelt. Sie sind verpflichtet, eine Prüfung durchzuführen und einen Jahresfinanzbericht zu erstellen. Der Prüfungsbericht ist spätestens sieben Monate nach Ende des Berichtszeitraums beim Handelsregister einzureichen. Alle norwegischen Unternehmen sind außerdem nach dem Companies Act verpflichtet, jährliche Hauptversammlungen abzuhalten.

Alle Privatunternehmer und Organisationen, die gewerbliche Tätigkeiten ausüben, müssen beim norwegischen Zentralregistrierungsamt (Bronnoysundregistrene) registriert sein. Eine Ausnahme bilden Unternehmen, deren Tätigkeit den Charakter einer Leidenschaft oder eines Hobbys hat. Da es keine klaren Grenzen gibt, die Unternehmertum von Hobbys trennen würden, orientieren sie sich in der Regel am Mehrwertsteuergesetz (Merverdiavgiftsloven). Demnach sind Unternehmen, deren Umsatz in den letzten 12 Monaten 30.000 NOK nicht übersteigt, von der Steuerzahlung (und damit von der Registrierungspflicht) befreit. Liegt der Umsatz des Unternehmens über diesem Betrag, wird davon ausgegangen, dass seine Tätigkeit bereits wirtschaftlicher Natur ist, sodass es sich registrieren und Steuern zahlen muss.

Die Einkommensteuer eines Unternehmens oder einer Niederlassung in Norwegen beträgt 28 %. Der allgemeine Steuersatz für Dividenden, die an ausländische Aktionäre gezahlt werden, beträgt 25 %, sofern in einem Doppelbesteuerungsabkommen nichts anderes bestimmt ist. Im letzteren Fall kann der Steuersatz zwischen 0 % und 15 % liegen. Dividenden, die ein ansässiges Unternehmen von einem ausländischen Unternehmen erhält, sind in dessen Gesamteinkommen enthalten und unterliegen der Einkommensteuer (sofern in einem Doppelbesteuerungsabkommen nichts anderes bestimmt ist). Die Kapitalgewinne eines Unternehmens sind ebenfalls im Gesamtergebnis enthalten und unterliegen der Einkommensteuer.

Um ein Unternehmen in Norwegen registrieren zu lassen, muss der Gründer über 18 Jahre alt sein und über eine sogenannte Identifikationsnummer (D-Nummer) verfügen. Ausländer müssen eine Aufenthaltserlaubnis in Norwegen haben. Bis vor Kurzem galt für ausländische Unternehmer im Land eine weitere Anforderung: Sie mussten sich in den letzten drei Jahren im Land aufhalten. Diese Anforderung wurde nun aufgehoben. Um ein Unternehmen registrieren zu können, muss es jedoch einen norwegischen Sitz haben. Andernfalls müssen Sie einen Vertreter in Norwegen beauftragen, der Steuern und andere obligatorische Gebühren übernimmt.

Die norwegischen Gesetze regeln so detailliert wie möglich das Verfahren für den Erwerb norwegischer Unternehmen durch Ausländer. Darüber hinaus gelten im Land eine Reihe von Beschränkungen für ausländische Investitionen. Sie beziehen sich hauptsächlich auf den Erwerb von Anteilen norwegischer Unternehmen durch ausländische Investoren, die in den Bereichen Luftfahrt, Schifffahrt, Finanzen und Versicherungen, Fischerei und Energie tätig sind.

Wenn ein Ausländer 1/3 bis 2/3 eines Anteils an einem norwegischen Unternehmen erwirbt, ist er verpflichtet, das norwegische Handelsministerium in einem der folgenden Fälle zu benachrichtigen:

Der Umsatz des Unternehmens betrug mehr als 50 Millionen norwegische Kronen.

Das Unternehmen erhielt in den letzten acht Jahren vor dem Kauf für jedes seiner Projekte staatliche Unterstützung in Höhe von mehr als 5 Mio. NOK.

Das Unternehmen beschäftigte zum Zeitpunkt der Übernahme mehr als 50 Mitarbeiter.

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